In der Ausbildung werden Sie als professionelle Zweitkraft für das Tätigkeitsfeld der sozialpädagogischen Arbeit mit Kindern ausgebildet. Dabei werden Sie mit den grundlegenden Anforderungen der sozialpädagogischen Einrichtungen des Elementarbereiches vertraut. Sie lernen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozesse im Team zu gestalten. Sie erwerben die Handlungskompetenz, die es Ihnen ermöglicht, den sozialpädagogischen Alltag fachlich fundiert mitgestalten zu können.
Die tätigkeitsbegleitende Ausbildung dauert 1,5 Jahre.
Eine Vergütung durch den Träger der Kindertagesstätte nach §30 NKiTaG ist möglich. Die BBS 3 erfüllen die Voraussetzungen.
Die Ausbildung besteht aus einem schulischen und einem praktischen Teil. Der Unterricht findet voraussichtlich dienstags, mittwochs und donnerstags zwischen 13:30 Uhr – 16:45 Uhr statt. Der praktische Teil der Ausbildung ist dazu begleitend in Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kindergärten und Horten zu absolvieren.
In den 1,5 Ausbildungsjahren sind insgesamt 600 Praxisstunden zu erbringen, wobei pro Halbjahr 200 nachzuweisen sind. Einige Unterrichtsinhalte der berufsbezogenen Lernbereiche werden von den Schülerinnen und Schülern statt im Unterricht in Selbstlernphasen außerhalb des Lernortes Schule selbständig und eigenverantwortlich erworben.
Prüfungen
Folgende Prüfungen sind am Ende der Ausbildung zu absolvieren:
Abschlüsse
Mit erfolgreichem Berufsabschluss Staatlich geprüfte/r Sozialpädagogische/r Assistent/in kann der erweiterte Sekundarabschluss I erworben werden.
Die berufliche Qualifikation entspricht dem Niveau 4 im deutschen und europäischen Qualitätsrahmen für lebenslanges Lernen.
Aufnahmevoraussetzungen
Nach Zusage des Schulplatzes:
Im Fall einer Nichtanerkennung bzw. dem Fehlen der Unterlagen können Sie von der BBS 3 Oldenburg ausgeschult werden.
Wichtiger Hinweis: Die praktische Ausbildung dieser Teilzeitschulform kann nur in Praxiseinrichtungen absolviert werden, die ausgehend vom Standort der Schule max. 20 km entfernt sind. Bei individuellem Gesprächsbedarf kontaktieren Sie uns gerne.
Wir erwarten von Ihnen u.a. …
Tätigkeiten nach der Ausbildung
Fortbildung/Weiterbildung
Ab dem 01.02. erfolgen Anmeldungen und Bewerbungen für das nächste Schuljahr nur noch über das Online-Portal Schüler-Online.
Für eine vollständige Anmeldung müssen Sie das ausgefüllte Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Schule einreichen.
Ergänzend müssen folgende Unterlagen bei der Schule eingereicht werden:
Zum Zeitpunkt der Bewerbung:
Nach Zusage des Schulplatzes:
Nach Ablauf des Bewerbungszeitraums werden die vollständigen Bewerbungen von einem Aufnahmeausschuss gesichtet. Die Schulplätze werden nach Eignung und Leistung vergeben. Entsprechend der Aufnahmemöglichkeiten der Schule erhalten Bewerberinnen und Bewerber dann eine schriftliche Zusage oder einen Warteplatz. Im Falle einer Zusage, werden Sie zu einer vorläufigen Erfassung eingeladen, bei der Sie weitere Informationen zur Ausbildung erhalten.
Anmeldefrist
01. bis 20. Februar
Downloadmaterial
In der Ausbildung werden Sie als professionelle Zweitkraft für das Tätigkeitsfeld der sozialpädagogischen Arbeit mit Kindern ausgebildet. Dabei werden Sie mit den grundlegenden Anforderungen der sozialpädagogischen Einrichtungen des Elementarbereiches vertraut. Sie lernen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozesse im Team zu gestalten. Sie erwerben die Handlungskompetenz, die es Ihnen ermöglicht, den sozialpädagogischen Alltag fachlich fundiert mitgestalten zu können.
Die tätigkeitsbegleitende Ausbildung dauert 1,5 Jahre.
Eine Vergütung durch den Träger der Kindertagesstätte nach §30 NKiTaG ist möglich. Die BBS 3 erfüllen die Voraussetzungen.
Die Ausbildung besteht aus einem schulischen und einem praktischen Teil. Der Unterricht findet voraussichtlich dienstags, mittwochs und donnerstags zwischen 13:30 Uhr – 16:45 Uhr statt. Der praktische Teil der Ausbildung ist dazu begleitend in Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kindergärten und Horten zu absolvieren.
In den 1,5 Ausbildungsjahren sind insgesamt 600 Praxisstunden zu erbringen, wobei pro Halbjahr 200 nachzuweisen sind. Einige Unterrichtsinhalte der berufsbezogenen Lernbereiche werden von den Schülerinnen und Schülern statt im Unterricht in Selbstlernphasen außerhalb des Lernortes Schule selbständig und eigenverantwortlich erworben.
Prüfungen
Folgende Prüfungen sind am Ende der Ausbildung zu absolvieren:
Abschlüsse
Mit erfolgreichem Berufsabschluss Staatlich geprüfte/r Sozialpädagogische/r Assistent/in kann der erweiterte Sekundarabschluss I erworben werden.
Die berufliche Qualifikation entspricht dem Niveau 4 im deutschen und europäischen Qualitätsrahmen für lebenslanges Lernen.
Aufnahmevoraussetzungen
Nach Zusage des Schulplatzes:
Im Fall einer Nichtanerkennung bzw. dem Fehlen der Unterlagen können Sie von der BBS 3 Oldenburg ausgeschult werden.
Wichtiger Hinweis: Die praktische Ausbildung dieser Teilzeitschulform kann nur in Praxiseinrichtungen absolviert werden, die ausgehend vom Standort der Schule max. 20 km entfernt sind. Bei individuellem Gesprächsbedarf kontaktieren Sie uns gerne.
Wir erwarten von Ihnen u.a. …
Tätigkeiten nach der Ausbildung
Fortbildung/Weiterbildung
Ab dem 01.02. erfolgen Anmeldungen und Bewerbungen für das nächste Schuljahr nur noch über das Online-Portal Schüler-Online.
Für eine vollständige Anmeldung müssen Sie das ausgefüllte Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Schule einreichen.
Ergänzend müssen folgende Unterlagen bei der Schule eingereicht werden:
Zum Zeitpunkt der Bewerbung:
Nach Zusage des Schulplatzes:
Nach Ablauf des Bewerbungszeitraums werden die vollständigen Bewerbungen von einem Aufnahmeausschuss gesichtet. Die Schulplätze werden nach Eignung und Leistung vergeben. Entsprechend der Aufnahmemöglichkeiten der Schule erhalten Bewerberinnen und Bewerber dann eine schriftliche Zusage oder einen Warteplatz. Im Falle einer Zusage, werden Sie zu einer vorläufigen Erfassung eingeladen, bei der Sie weitere Informationen zur Ausbildung erhalten.
Anmeldefrist
01. bis 20. Februar
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