Sozialpädagogische/r Assistent/in (Teilzeit, Quereinstieg, Vergütung möglich)

Kurzbeschreibung
Ausbildungsinhalte
Voraussetzungen
Perspektiven
Anmeldung & Download

In der Ausbildung werden Sie als professionelle Zweitkraft für das Tätigkeitsfeld der sozialpädagogischen Arbeit mit Kindern ausgebildet. Dabei werden Sie mit den grundlegenden Anforderungen der sozialpädagogischen Einrichtungen des Elementarbereiches vertraut. Sie lernen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozesse im Team zu gestalten. Sie erwerben die Handlungskompetenz, die es Ihnen ermöglicht, den sozialpädagogischen Alltag fachlich fundiert mitgestalten zu können.

Die tätigkeitsbegleitende Ausbildung dauert 1,5 Jahre.

Eine Vergütung durch den Träger der Kindertagesstätte nach §30 NKiTaG ist möglich. Die BBS 3 erfüllen die Voraussetzungen.

Die Ausbildung besteht aus einem schulischen und einem praktischen Teil. Der Unterricht findet voraussichtlich dienstags, mittwochs und donnerstags zwischen 13:30 Uhr – 16:45 Uhr statt. Der praktische Teil der Ausbildung ist dazu begleitend in Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kindergärten und Horten zu absolvieren.
In den 1,5 Ausbildungsjahren sind insgesamt 600 Praxisstunden zu erbringen, wobei pro Halbjahr 200 nachzuweisen sind. Einige Unterrichtsinhalte der berufsbezogenen Lernbereiche werden von den Schülerinnen und Schülern statt im Unterricht in Selbstlernphasen außerhalb des Lernortes Schule selbständig und eigenverantwortlich erworben.

Prüfungen

Folgende Prüfungen sind am Ende der Ausbildung zu absolvieren:

  • Praktische Prüfung
  • Schriftliche Prüfung in Deutsch und zwei Prüfungsmodulen

Abschlüsse

Mit erfolgreichem Berufsabschluss Staatlich geprüfte/r Sozialpädagogische/r Assistent/in  kann der erweiterte Sekundarabschluss I erworben werden.

Die berufliche Qualifikation entspricht dem Niveau 4 im deutschen und europäischen Qualitätsrahmen für lebenslanges Lernen.

Aufnahmevoraussetzungen

  • Allgemeine Hochschulreife oder
  • Fachhochschulreife besitzt oder
  • Kinderpflegerin/Kinderpfleger + Realschulabschluss oder
  • Berufsausbildung + Realschulabschluss oder
  • Realschulabschluss + Aufbauqualifizierung (Tagespflegepersonen und Spielkreisleitungen) + dreijährige Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung oder
  • Absolventinnen/Absolventen der zweijährigen BFS Sozialpädagogik
  • In Ausnahmefällen: Einzelfallentscheidungen durch Kenntnisstandprüfung

Nach Zusage des Schulplatzes:

  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach §43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz
  • Erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE, Erhalt des entsprechenden Formulars nach Schulplatzzusage)
  • Nachweis einer Masernimpfung

Im Fall einer Nichtanerkennung bzw. dem Fehlen der Unterlagen können Sie von der BBS 3 Oldenburg ausgeschult werden.

Wichtiger Hinweis: Die praktische Ausbildung dieser Teilzeitschulform kann nur in Praxiseinrichtungen absolviert werden, die ausgehend vom Standort der Schule max. 20 km entfernt sind. Bei individuellem Gesprächsbedarf kontaktieren Sie uns gerne.

Wir erwarten von Ihnen u.a. …

  • Psychische und körperliche Belastbarkeit
  • Interesse an der Arbeit mit Menschen
  • Eigeninitiative und Motivation
  • Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der eigenen Persönlichkeit und Haltun
  • Teamfähigkeit
  • Offenheit und Freundlichkeit
  • EDV-Kenntnisse (z. B. Microsoft Word)

Tätigkeiten nach der Ausbildung

  • Tätigkeit als Zweitkraft in sozialpädagogischen Einrichtungen

Fortbildung/Weiterbildung

Ab dem 01.02. erfolgen Anmeldungen und Bewerbungen für das nächste Schuljahr über ein neues Anmeldeportal. Weitere Informationen folgen an dieser Stelle.           

Für eine vollständige Anmeldung müssen Sie das ausgefüllte Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Schule einreichen.

Hinweise zur Anmeldung

Ergänzend müssen folgende Unterlagen bei der Schule eingereicht werden:

Zum Zeitpunkt der Bewerbung:

  • Zeugnis des Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) in beglaubigter Kopie
  • Lebenslauf (datiert und unterschrieben)
  • ggf. Belege über vorherige praktische Tätigkeiten
  • ggf. Belege über das Sprachniveau der Deutschen Sprache gemäß des GER

Nach Zusage des Schulplatzes:

  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach §43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz
  • Erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE, Erhalt des entsprechenden Formulars nach Schulplatzzusage)
  • Nachweis einer Masernimpfung

Nach Ablauf des Bewerbungszeitraums werden die vollständigen Bewerbungen von einem Aufnahmeausschuss gesichtet. Die Schulplätze werden nach Eignung und Leistung vergeben. Entsprechend der Aufnahmemöglichkeiten der Schule erhalten Bewerberinnen und Bewerber dann eine schriftliche Zusage oder einen Warteplatz. Im Falle einer Zusage, werden Sie zu einer vorläufigen Erfassung eingeladen, bei der Sie weitere Informationen zur Ausbildung erhalten.

 

Anmeldefrist
01. bis 20. Februar

 

 

Downloadmaterial

Kurzbeschreibung

In der Ausbildung werden Sie als professionelle Zweitkraft für das Tätigkeitsfeld der sozialpädagogischen Arbeit mit Kindern ausgebildet. Dabei werden Sie mit den grundlegenden Anforderungen der sozialpädagogischen Einrichtungen des Elementarbereiches vertraut. Sie lernen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozesse im Team zu gestalten. Sie erwerben die Handlungskompetenz, die es Ihnen ermöglicht, den sozialpädagogischen Alltag fachlich fundiert mitgestalten zu können.

Die tätigkeitsbegleitende Ausbildung dauert 1,5 Jahre.

Eine Vergütung durch den Träger der Kindertagesstätte nach §30 NKiTaG ist möglich. Die BBS 3 erfüllen die Voraussetzungen.

Ausbildungsinhalte

Die Ausbildung besteht aus einem schulischen und einem praktischen Teil. Der Unterricht findet voraussichtlich dienstags, mittwochs und donnerstags zwischen 13:30 Uhr – 16:45 Uhr statt. Der praktische Teil der Ausbildung ist dazu begleitend in Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kindergärten und Horten zu absolvieren.
In den 1,5 Ausbildungsjahren sind insgesamt 600 Praxisstunden zu erbringen, wobei pro Halbjahr 200 nachzuweisen sind. Einige Unterrichtsinhalte der berufsbezogenen Lernbereiche werden von den Schülerinnen und Schülern statt im Unterricht in Selbstlernphasen außerhalb des Lernortes Schule selbständig und eigenverantwortlich erworben.

Prüfungen

Folgende Prüfungen sind am Ende der Ausbildung zu absolvieren:

  • Praktische Prüfung
  • Schriftliche Prüfung in Deutsch und zwei Prüfungsmodulen

Abschlüsse

Mit erfolgreichem Berufsabschluss Staatlich geprüfte/r Sozialpädagogische/r Assistent/in  kann der erweiterte Sekundarabschluss I erworben werden.

Die berufliche Qualifikation entspricht dem Niveau 4 im deutschen und europäischen Qualitätsrahmen für lebenslanges Lernen.

Voraussetzungen

Aufnahmevoraussetzungen

  • Allgemeine Hochschulreife oder
  • Fachhochschulreife besitzt oder
  • Kinderpflegerin/Kinderpfleger + Realschulabschluss oder
  • Berufsausbildung + Realschulabschluss oder
  • Realschulabschluss + Aufbauqualifizierung (Tagespflegepersonen und Spielkreisleitungen) + dreijährige Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung oder
  • Absolventinnen/Absolventen der zweijährigen BFS Sozialpädagogik
  • In Ausnahmefällen: Einzelfallentscheidungen durch Kenntnisstandprüfung

Nach Zusage des Schulplatzes:

  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach §43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz
  • Erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE, Erhalt des entsprechenden Formulars nach Schulplatzzusage)
  • Nachweis einer Masernimpfung

Im Fall einer Nichtanerkennung bzw. dem Fehlen der Unterlagen können Sie von der BBS 3 Oldenburg ausgeschult werden.

Wichtiger Hinweis: Die praktische Ausbildung dieser Teilzeitschulform kann nur in Praxiseinrichtungen absolviert werden, die ausgehend vom Standort der Schule max. 20 km entfernt sind. Bei individuellem Gesprächsbedarf kontaktieren Sie uns gerne.

Wir erwarten von Ihnen u.a. …

  • Psychische und körperliche Belastbarkeit
  • Interesse an der Arbeit mit Menschen
  • Eigeninitiative und Motivation
  • Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der eigenen Persönlichkeit und Haltung
  • Teamfähigkeit
  • Offenheit und Freundlichkeit
  • EDV-Kenntnisse (z. B. Microsoft Word)

Perspektiven

Tätigkeiten nach der Ausbildung

  • Tätigkeit als Zweitkraft in sozialpädagogischen Einrichtungen

Fortbildung/Weiterbildung

Anmeldung & Download

Ab dem 01.02. erfolgen Anmeldungen und Bewerbungen für das nächste Schuljahr über ein neues Anmeldeportal. Weitere Informationen folgen an dieser Stelle.                  

Für eine vollständige Anmeldung müssen Sie das ausgefüllte Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Schule einreichen.

Hinweise zur Anmeldung

Ergänzend müssen folgende Unterlagen bei der Schule eingereicht werden:

Zum Zeitpunkt der Bewerbung:

  • Zeugnis des Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) in beglaubigter Kopie
  • Lebenslauf (datiert und unterschrieben)
  • ggf. Belege über vorherige praktische Tätigkeiten
  • ggf. Belege über das Sprachniveau der Deutschen Sprache gemäß des GER

Nach Zusage des Schulplatzes:

  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach §43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz
  • Erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE, Erhalt des entsprechenden Formulars nach Schulplatzzusage)
  • Nachweis einer Masernimpfung

Nach Ablauf des Bewerbungszeitraums werden die vollständigen Bewerbungen von einem Aufnahmeausschuss gesichtet. Die Schulplätze werden nach Eignung und Leistung vergeben. Entsprechend der Aufnahmemöglichkeiten der Schule erhalten Bewerberinnen und Bewerber dann eine schriftliche Zusage oder einen Warteplatz. Im Falle einer Zusage, werden Sie zu einer vorläufigen Erfassung eingeladen, bei der Sie weitere Informationen zur Ausbildung erhalten.

Anmeldefrist
01. bis 20. Februar

 

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Kontakt

Angela van Lengen

Abteilungsleiterin
angela.van-lengen@bbs3-ol.de
0441-9836153

Ole Mats Ulbrich

Bereichsteamleiter
ole.ulbrich@bbs3-ol.de
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