Das Einsatzgebiet von Restaurantfachleuten ist breit gefächert. Prinzipiell arbeiten sie für Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe. Dazu gehören unter anderem Restaurants, Gaststätten, Gasthöfe und Kantinen, aber auch Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und gastronomische Einrichtungen von Freizeit- und Erlebnisparks bzw. Handelsunternehmen (z.B. Kaufhäusern). Egal also, ob Sternerestaurant mit internationalem Flair oder gemütliche Landgaststätte: Wo Gäste beraten und verpflegt werden, sind Restaurantfachleute im Einsatz.
Der Restaurantfachmann/ die Restaurantfachfrau berät Gäste bei der Speisen- und Getränkeauswahl, bereitet Speisen und Getränke am Tisch des Gastes zu und präsentiert und serviert diese. Er/sie deckt Tische fachlich korrekt ein, dekoriert das Restaurant sowie Veranstaltungsräume und plant bzw. organisiert besondere Veranstaltungen und Feste. Die Durchführung und Nachbereitung von Verkaufsgesprächen gehören ebenso zu den Aufgaben von Restaurantfachleuten wie die Erstellung von Rechnungen und das Abrechnen mit dem Gast.
Restaurantfachmann/-frau ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die duale Ausbildung wird im Gastgewerbe angeboten und dauert drei Jahre, bei verkürzter Ausbildung auch mit 2,5 oder 2 Jahren.
Schwerpunkte der Ausbildung im 1. Jahr:
Schwerpunkte der Ausbildung im 2. und 3. Ausbildungsjahr:
Unterrichtsinhalte
Berufsübergreifender Lernbereich
Berufsbezogener Lernbereich
Unterrichtsorganisation
Die Berufsschule wird im ersten Ausbildungsjahr oftmals an zwei Tagen in der Woche besucht, im zweiten und dritten Ausbildungsjahr findet hingegen nur noch einmal wöchentlich Unterricht statt. Die Praxisphasen werden im Ausbildungsbetrieb absolviert. Dabei durchläuft man nahezu alle Abteilungen von der Küche über das Lager bis hin zum Restaurant und der Bar.
Besonderes
Abschlüsse
Mit erfolgreichem Berufsabschluss Restaurantfachmann/-frau kann der Sek. I Realschulabschluss bzw. der erweiterte Sek. I -Abschluss erworben werden.
Die berufliche Qualifikation entspricht dem Niveau 4 im deutschen und europäischen Qualitätsrahmen für lebenslanges Lernen.
Aufnahmevoraussetzung ist ein Ausbildungsplatz im Berufsfeld. Rechtlich gibt es keine schulischen Voraussetzungen. Um den Beruf erfolgreich erlernen zu können, wird mindestens ein Hauptschulabschluss empfohlen.
Der Beruf erfordert Kommunikationsfähigkeit, Taktgefühl im Umgang mit den Gästen, Offenheit, Sorgfalt, Organisationstalent, Eigeninitiative, Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit, Teamfähigkeit, ein gepflegtes Erscheinungsbild und nicht zuletzt viel Flexibilität.
Mathematische Kenntnisse sind beim Erstellen von Rechnungen und beim Kassieren ebenso wichtig wie zur Kalkulation von Preisen und Warenbestellungen. Korrektes Deutsch benötigt man beim Gästekontakt und für Verwaltungsarbeiten (Schriftverkehr). Da man in diesem Beruf oft mit ausländischen Gästen zu tun hat, sind Fremdsprachenkenntnisse, vor allem Englisch, sehr hilfreich.
Überdies eine gewisse physische Robustheit von Vorteil, weil die Ausbildung im Gastgewerbe auch körperlich recht anspruchsvoll sein kann.
Einzugsbereich ist die gesamte Weser-Ems-Region.
Tätigkeiten nach der Ausbildung
Beschäftigungsmöglichkeiten als Restaurantfachmann/-frau u.a. in Restaurants, Bars, Cafés, sowie in Einkaufsmärkten mit Tagescafés oder in den gastronomischen Einrichtungen von Freizeit- und Erlebnisparks. Darüber hinaus besteht die Möglichkeiten in der Kundenbetreuung internationaler Firmen tätig zu sein.
Fortbildung/Weiterbildung
Studium im Bereich Ernährungswissenschaft oder Hotel- und Tourismusmanagement
Ab dem 01.02. erfolgen Anmeldungen und Bewerbungen für das nächste Schuljahr nur noch über das Online-Portal Schüler-Online.
Für eine vollständige Anmeldung müssen Sie das ausgefüllte Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Schule einreichen.
Downloadmaterial
Das Einsatzgebiet von Restaurantfachleuten ist breit gefächert. Prinzipiell arbeiten sie für Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe. Dazu gehören unter anderem Restaurants, Gaststätten, Gasthöfe und Kantinen, aber auch Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und gastronomische Einrichtungen von Freizeit- und Erlebnisparks bzw. Handelsunternehmen (z.B. Kaufhäusern). Egal also, ob Sternerestaurant mit internationalem Flair oder gemütliche Landgaststätte: Wo Gäste beraten und verpflegt werden, sind Restaurantfachleute im Einsatz.
Der Restaurantfachmann/ die Restaurantfachfrau berät Gäste bei der Speisen- und Getränkeauswahl, bereitet Speisen und Getränke am Tisch des Gastes zu und präsentiert und serviert diese. Er/sie deckt Tische fachlich korrekt ein, dekoriert das Restaurant sowie Veranstaltungsräume und plant bzw. organisiert besondere Veranstaltungen und Feste. Die Durchführung und Nachbereitung von Verkaufsgesprächen gehören ebenso zu den Aufgaben von Restaurantfachleuten wie die Erstellung von Rechnungen und das Abrechnen mit dem Gast.
Restaurantfachmann/-frau ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die duale Ausbildung wird im Gastgewerbe angeboten und dauert drei Jahre, bei verkürzter Ausbildung auch mit 2,5 oder 2 Jahren.
Schwerpunkte der Ausbildung im 1. Jahr:
Schwerpunkte der Ausbildung im 2. und 3. Ausbildungsjahr:
Unterrichtsinhalte
Berufsübergreifender Lernbereich
Berufsbezogener Lernbereich
Besonderes
Unterrichtsorganisation
Die Berufsschule wird im ersten Ausbildungsjahr oftmals an zwei Tagen in der Woche besucht, im zweiten und dritten Ausbildungsjahr findet hingegen nur noch einmal wöchentlich Unterricht statt. Die Praxisphasen werden im Ausbildungsbetrieb absolviert. Dabei durchläuft man nahezu alle Abteilungen von der Küche über das Lager bis hin zum Restaurant und der Bar.
Abschlüsse
Mit erfolgreichem Berufsabschluss Restaurantfachmann/-frau kann der Sek. I Realschulabschluss bzw. der erweiterte Sek. I -Abschluss erworben werden.
Die berufliche Qualifikation entspricht dem Niveau 4 im deutschen und europäischen Qualitätsrahmen für lebenslanges Lernen.
Aufnahmevoraussetzung ist ein Ausbildungsplatz im Berufsfeld. Rechtlich gibt es keine schulischen Voraussetzungen. Um den Beruf erfolgreich erlernen zu können, wird mindestens ein Hauptschulabschluss empfohlen.
Der Beruf erfordert Kommunikationsfähigkeit, Taktgefühl im Umgang mit den Gästen, Offenheit, Sorgfalt, Organisationstalent, Eigeninitiative, Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit, Teamfähigkeit, ein gepflegtes Erscheinungsbild und nicht zuletzt viel Flexibilität.
Mathematische Kenntnisse sind beim Erstellen von Rechnungen und beim Kassieren ebenso wichtig wie zur Kalkulation von Preisen und Warenbestellungen. Korrektes Deutsch benötigt man beim Gästekontakt und für Verwaltungsarbeiten (Schriftverkehr). Da man in diesem Beruf oft mit ausländischen Gästen zu tun hat, sind Fremdsprachenkenntnisse, vor allem Englisch, sehr hilfreich.
Überdies eine gewisse physische Robustheit von Vorteil, weil die Ausbildung im Gastgewerbe auch körperlich recht anspruchsvoll sein kann.
Einzugsbereich ist die gesamte Weser-Ems-Region.
Tätigkeiten nach der Ausbildung
Beschäftigungsmöglichkeiten als Restaurantfachmann/-frau u.a. in Restaurants, Bars, Cafés, sowie in Einkaufsmärkten mit Tagescafés oder in den gastronomischen Einrichtungen von Freizeit- und Erlebnisparks. Darüber hinaus besteht die Möglichkeiten in der Kundenbetreuung internationaler Firmen tätig zu sein.
Fortbildung/Weiterbildung
Ab dem 01.02. erfolgen Anmeldungen und Bewerbungen für das nächste Schuljahr nur noch über das Online-Portal Schüler-Online.
Für eine vollständige Anmeldung müssen Sie das ausgefüllte Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Schule einreichen.
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