Restaurantfachmann/-frau

Kurzbeschreibung
Ausbildungsinhalte
Voraussetzungen
Perspektiven
Anmeldung & Download

Das Einsatzgebiet von Restaurantfachleuten ist breit gefächert. Prinzipiell arbeiten sie für Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe. Dazu gehören unter anderem Restaurants, Gaststätten, Gasthöfe und Kantinen, aber auch Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und gastronomische Einrichtungen von Freizeit- und Erlebnisparks bzw. Handelsunternehmen (z.B. Kaufhäusern). Egal also, ob Sternerestaurant mit internationalem Flair oder gemütliche Landgaststätte: Wo Gäste beraten und verpflegt werden, sind Restaurantfachleute im Einsatz.

Der Restaurantfachmann/ die Restaurantfachfrau berät Gäste bei der Speisen- und Getränkeauswahl, bereitet Speisen und Getränke am Tisch des Gastes zu und präsentiert und serviert diese. Er/sie deckt Tische fachlich korrekt ein, dekoriert das Restaurant sowie Veranstaltungsräume und plant bzw. organisiert besondere Veranstaltungen und Feste. Die Durchführung und Nachbereitung von Verkaufsgesprächen gehören ebenso zu den Aufgaben von Restaurantfachleuten wie die Erstellung von Rechnungen und das Abrechnen mit dem Gast.

Restaurantfachmann/-frau ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die duale Ausbildung wird im Gastgewerbe angeboten und dauert drei Jahre, bei verkürzter Ausbildung auch mit 2,5 oder 2 Jahren.

Schwerpunkte der Ausbildung im 1. Jahr:

  • Getränke und einfache Speisen vor- und zubereiten
  • Arbeitsmittel (Bestecke, Geschirr und Gläser) einsetzten und pflegen
  • Tische eindecken, dekorieren und abdecken
  • Gäste empfangen und unter Berücksichtigung ihrer Wünsche beraten
  • Speisen und Getränke fachgerecht servieren
  • Gästeräume/Hotelzimmer je nach Anlass herrichten und reinigen
  • Warenbedarf eines Arbeitsplatzes ermitteln und Bestellungen einleiten

Schwerpunkte der Ausbildung im 2. und 3. Ausbildungsjahr:

  • Gestaltung von Speise- und Getränkekarten nach Vorschrift
  • Servicemethoden (französischer, englischer, amerikanischer, deutscher Service)
  • Beratungs- und Verkaufsgespräche mit den Gästen führen
  • Empfehlen korrespondierende Getränke zu den Speisen
  • Zubereitung von Speisen am Tisch des Gastes (flambieren, tranchieren, filetieren)
  • Herstellung von Cocktails und anderen Getränken am Büffet oder an der Bar
  • Anfragen für Veranstaltungen bearbeiten und Angebote erstellen
  • Festveranstaltungen und Tagungen planen und durchführen
  • Gestaltung von Werbemaßnahmen z.B. zur Umsatzsteigerung
  • eigenverantwortliches Führen einer Station

Unterrichtsinhalte

Berufsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch/Kommunikation
  • Politik
  • Religion
  • Sport

Berufsbezogener Lernbereich

  1. Ausbildungsjahr
    LF 1.1 Arbeiten im Service,
    LF 1.2 Arbeiten in der Küche
    LF 1.3 Arbeiten im Magazin
  2. Ausbildungsjahr
    LF 2.1 Beratung und Verkauf im Restaurant
    LF 2.2 Marketing
    LF 2.3 Warenwirtschaft
    LF 2.4 Wirtschaftsdienst
  3. Ausbildungsjahr
    LF 3.1 Restaurantorganisation
    LF 3.2 Getränkepflege und -verkauf
    LF 3.3 Führen einer Station
    LF 3.4 Arbeiten im Bankettbereich

Unterrichtsorganisation

Die Berufsschule wird im ersten Ausbildungsjahr oftmals an zwei Tagen in der Woche besucht, im zweiten und dritten Ausbildungsjahr findet hingegen nur noch einmal wöchentlich Unterricht statt. Die Praxisphasen werden im Ausbildungsbetrieb absolviert. Dabei durchläuft man nahezu alle Abteilungen von der Küche über das Lager bis hin zum Restaurant und der Bar.

Besonderes

  • Unterstützung des Service beim „Defftig Ollnborger Gröönkohl-Äten“ in Berlin
  • Das Netzwerk Euromobilitäten Region Oldenburg (NERO) dient dem Zweck Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an EU-geförderten Auslandpraktika zu ermöglichen.

Abschlüsse

Mit erfolgreichem Berufsabschluss Restaurantfachmann/-frau kann der Sek. I Realschulabschluss bzw. der erweiterte Sek. I -Abschluss erworben werden.

Die berufliche Qualifikation entspricht dem Niveau 4 im deutschen und europäischen Qualitätsrahmen für lebenslanges Lernen.

Aufnahmevoraussetzung ist ein Ausbildungsplatz im Berufsfeld. Rechtlich gibt es keine schulischen Voraussetzungen. Um den Beruf erfolgreich erlernen zu können, wird mindestens ein Hauptschulabschluss empfohlen.

Der Beruf erfordert Kommunikationsfähigkeit, Taktgefühl im Umgang mit den Gästen, Offenheit, Sorgfalt, Organisationstalent, Eigeninitiative, Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit, Teamfähigkeit, ein gepflegtes Erscheinungsbild und nicht zuletzt viel Flexibilität. 
Mathematische Kenntnisse sind beim Erstellen von Rechnungen und beim Kassieren ebenso wichtig wie zur Kalkulation von Preisen und Warenbestellungen. Korrektes Deutsch benötigt man beim Gästekontakt und für Verwaltungsarbeiten (Schriftverkehr). Da man in diesem Beruf oft mit ausländischen Gästen zu tun hat, sind Fremdsprachenkenntnisse, vor allem Englisch, sehr hilfreich.

Überdies eine gewisse physische Robustheit von Vorteil, weil die Ausbildung im Gastgewerbe auch körperlich recht anspruchsvoll sein kann.

Einzugsbereich ist die gesamte Weser-Ems-Region.

Tätigkeiten nach der Ausbildung

Beschäftigungsmöglichkeiten als Restaurantfachmann/-frau u.a. in Restaurants, Bars, Cafés, sowie in Einkaufsmärkten mit Tagescafés oder in den gastronomischen Einrichtungen von Freizeit- und Erlebnisparks. Darüber hinaus besteht die Möglichkeiten in der Kundenbetreuung internationaler Firmen tätig zu sein.

Fortbildung/Weiterbildung

  • Restaurantmeister/in
  • Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in im Hotel- und Gaststättengewerbe
  • Staatlich geprüfte/r Barkeeper/in
  • Staatlich geprüfte/r Sommelier/e
  • Fachoberschule Ernährung, einjährig (Ziel Fachhochschulreife)
  • anschließend Berufsoberschule Gesundheit und Soziales, einjährig (Ziel allg. Hochschulreife)
  • Gastronom (Weiterbildung an Fachschulen/ landesrechtliche Regelung)

Studium im Bereich Ernährungswissenschaft oder Hotel- und Tourismusmanagement

Ab dem 01.02. erfolgen Anmeldungen und Bewerbungen für das nächste Schuljahr nur noch über das Online-Portal Schüler-Online.

Für eine vollständige Anmeldung müssen Sie das ausgefüllte Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Schule einreichen.

Weiter zur Anmeldung

 

Downloadmaterial

Kurzbeschreibung

Das Einsatzgebiet von Restaurantfachleuten ist breit gefächert. Prinzipiell arbeiten sie für Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe. Dazu gehören unter anderem Restaurants, Gaststätten, Gasthöfe und Kantinen, aber auch Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und gastronomische Einrichtungen von Freizeit- und Erlebnisparks bzw. Handelsunternehmen (z.B. Kaufhäusern). Egal also, ob Sternerestaurant mit internationalem Flair oder gemütliche Landgaststätte: Wo Gäste beraten und verpflegt werden, sind Restaurantfachleute im Einsatz.

Der Restaurantfachmann/ die Restaurantfachfrau berät Gäste bei der Speisen- und Getränkeauswahl, bereitet Speisen und Getränke am Tisch des Gastes zu und präsentiert und serviert diese. Er/sie deckt Tische fachlich korrekt ein, dekoriert das Restaurant sowie Veranstaltungsräume und plant bzw. organisiert besondere Veranstaltungen und Feste. Die Durchführung und Nachbereitung von Verkaufsgesprächen gehören ebenso zu den Aufgaben von Restaurantfachleuten wie die Erstellung von Rechnungen und das Abrechnen mit dem Gast.

Restaurantfachmann/-frau ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die duale Ausbildung wird im Gastgewerbe angeboten und dauert drei Jahre, bei verkürzter Ausbildung auch mit 2,5 oder 2 Jahren.

Ausbildungsinhalte

Schwerpunkte der Ausbildung im 1. Jahr:

  • Getränke und einfache Speisen vor- und zubereiten
  • Arbeitsmittel (Bestecke, Geschirr und Gläser) einsetzten und pflegen
  • Tische eindecken, dekorieren und abdecken
  • Gäste empfangen und unter Berücksichtigung ihrer Wünsche beraten
  • Speisen und Getränke fachgerecht servieren
  • Gästeräume/Hotelzimmer je nach Anlass herrichten und reinigen
  • Warenbedarf eines Arbeitsplatzes ermitteln und Bestellungen einleiten

Schwerpunkte der Ausbildung im 2. und 3. Ausbildungsjahr:

  • Gestaltung von Speise- und Getränkekarten nach Vorschrift
  • Servicemethoden (französischer, englischer, amerikanischer, deutscher Service)
  • Beratungs- und Verkaufsgespräche mit den Gästen führen
  • Empfehlen korrespondierende Getränke zu den Speisen
  • Zubereitung von Speisen am Tisch des Gastes (flambieren, tranchieren, filetieren)
  • Herstellung von Cocktails und anderen Getränken am Büffet oder an der Bar
  • Anfragen für Veranstaltungen bearbeiten und Angebote erstellen
  • Festveranstaltungen und Tagungen planen und durchführen
  • Gestaltung von Werbemaßnahmen z.B. zur Umsatzsteigerung
  • eigenverantwortliches Führen einer Station

Unterrichtsinhalte

Berufsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch/Kommunikation
  • Politik
  • Religion
  • Sport

Berufsbezogener Lernbereich

  1. Ausbildungsjahr
    LF 1.1 Arbeiten im Service,
    LF 1.2 Arbeiten in der Küche
    LF 1.3 Arbeiten im Magazin
  2. Ausbildungsjahr
    LF 2.1 Beratung und Verkauf im Restaurant
    LF 2.2 Marketing
    LF 2.3 Warenwirtschaft
    LF 2.4 Wirtschaftsdienst
  3. Ausbildungsjahr
    LF 3.1 Restaurantorganisation
    LF 3.2 Getränkepflege und -verkauf
    LF 3.3 Führen einer Station
    LF 3.4 Arbeiten im Bankettbereich

Besonderes

  • Unterstützung des Service beim „Defftig Ollnborger Gröönkohl-Äten“ in Berlin
  • Das Netzwerk Euromobilitäten Region Oldenburg (NERO) dient dem Zweck Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an EU-geförderten Auslandpraktika zu ermöglichen.

Unterrichtsorganisation

Die Berufsschule wird im ersten Ausbildungsjahr oftmals an zwei Tagen in der Woche besucht, im zweiten und dritten Ausbildungsjahr findet hingegen nur noch einmal wöchentlich Unterricht statt. Die Praxisphasen werden im Ausbildungsbetrieb absolviert. Dabei durchläuft man nahezu alle Abteilungen von der Küche über das Lager bis hin zum Restaurant und der Bar.

Abschlüsse

Mit erfolgreichem Berufsabschluss Restaurantfachmann/-frau kann der Sek. I Realschulabschluss bzw. der erweiterte Sek. I -Abschluss erworben werden.

Die berufliche Qualifikation entspricht dem Niveau 4 im deutschen und europäischen Qualitätsrahmen für lebenslanges Lernen.

Voraussetzungen

Aufnahmevoraussetzung ist ein Ausbildungsplatz im Berufsfeld. Rechtlich gibt es keine schulischen Voraussetzungen. Um den Beruf erfolgreich erlernen zu können, wird mindestens ein Hauptschulabschluss empfohlen.

Der Beruf erfordert Kommunikationsfähigkeit, Taktgefühl im Umgang mit den Gästen, Offenheit, Sorgfalt, Organisationstalent, Eigeninitiative, Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit, Teamfähigkeit, ein gepflegtes Erscheinungsbild und nicht zuletzt viel Flexibilität. 
Mathematische Kenntnisse sind beim Erstellen von Rechnungen und beim Kassieren ebenso wichtig wie zur Kalkulation von Preisen und Warenbestellungen. Korrektes Deutsch benötigt man beim Gästekontakt und für Verwaltungsarbeiten (Schriftverkehr). Da man in diesem Beruf oft mit ausländischen Gästen zu tun hat, sind Fremdsprachenkenntnisse, vor allem Englisch, sehr hilfreich.

Überdies eine gewisse physische Robustheit von Vorteil, weil die Ausbildung im Gastgewerbe auch körperlich recht anspruchsvoll sein kann.

Einzugsbereich ist die gesamte Weser-Ems-Region.

Perspektiven

Tätigkeiten nach der Ausbildung

Beschäftigungsmöglichkeiten als Restaurantfachmann/-frau u.a. in Restaurants, Bars, Cafés, sowie in Einkaufsmärkten mit Tagescafés oder in den gastronomischen Einrichtungen von Freizeit- und Erlebnisparks. Darüber hinaus besteht die Möglichkeiten in der Kundenbetreuung internationaler Firmen tätig zu sein.

Fortbildung/Weiterbildung

  • Restaurantmeister/in
  • Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in im Hotel- und Gaststättengewerbe
  • Fachoberschule Ernährung, einjährig (Ziel Fachhochschulreife)
  • anschließend Berufsoberschule Gesundheit und Soziales, einjährig (Ziel allg. Hochschulreife)
  • Gastronom (Weiterbildung an Fachschulen/ landesrechtliche Regelung)

Anmeldung & Download

Ab dem 01.02. erfolgen Anmeldungen und Bewerbungen für das nächste Schuljahr nur noch über das Online-Portal Schüler-Online.

Für eine vollständige Anmeldung müssen Sie das ausgefüllte Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Schule einreichen.

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Kontakt

Alexandra Menze

Abteilungsleiterin
menze@bbs3-ol.de oder abteilungsleitung_G@bbs3-ol.de
0441 / 98 36 116

Sandra Hahn

Bereichsteamleiterin
hahn@bbs3-ol.de

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