Drogisten und Drogistinnen verkaufen neben Produkten für Fotografie, Gesundheit, Kosmetik, Körperpflege und Ernährung auch Pflanzenschutz-, Wasch- und Putzmittel oder Tiernahrung. Sie beraten Kunden fachgerecht, wirken mit bei Warenpräsentation und Sortimentsgestaltung und führen allgemeine kaufmännische Aufgaben aus.
Drogist/-in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) mit der Regeldauer von 3 Jahren.
Die Berufsschule hat die Aufgabe, berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln. Daher orientieren sich die Lernfelder an den Arbeits- und Produktionsprozessen in der betrieblichen Realität, die zur beruflichen Handlungskompetenz führen sollen.
Unterrichtsinhalte
Berufsübergreifender Lernbereich
Berufsbezogener Lernbereich
Die Verzahnung von Theorie und Praxis ist in der Berufsschule ein besonderes Anliegen. Neben der Vermittlung von fachlichen Grundlagen werden aber auch wesentliche Kompetenzen, wie z.B. Teamfähigkeit, Selbstständigkeit und Kommunikation gefördert.
Unterrichtsorganisation
Der Berufsschulunterricht des ersten Ausbildungsjahres findet montags und dienstags statt.
Der Berufsschulunterricht des zweiten Ausbildungsjahres erfolgt am Donnerstag.
Der Berufsschulunterricht des dritten Ausbildungsjahres wird mittwochs erteilt.
Prüfungen
Die Ausbildung zur Drogistin bzw. zum Drogisten endet mit der bestandenen Abschlussprüfung bei der IHK. Nach etwa eineinhalb Jahren findet die schriftliche Zwischenprüfung statt, die eine Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist. Am Ende der Ausbildungsdauer folgt dann der schriftliche Teil der Abschlussprüfung (Fachtheorie). Die daran anschließende mündliche Prüfung (Fachpraxis) wird im Rahmen eines Fachgesprächs zu typischen drogistischen Themen absolviert.
Abschlüsse
Mit erfolgreichem Berufsabschluss kann der Sek. I Realschulabschluss bzw. der erweiterte Sek. I -Abschluss erworben werden. Zusätzlich erwerben sie den Sachkundenachweis, der sie zum Verkauf freiverkäuflicher Arzneimittel berechtigt.
Die berufliche Qualifikation entspricht dem Niveau 4 im deutschen und europäischen Qualitätsrahmen für lebenslanges Lernen.
Aufgenommen werden die Auszubildenden, die einen gültigen Ausbildungsvertrag (gemäß der IHK) mit einem Unternehmen haben. Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene allgemeine Schulbildung (Hauptschul-, bzw. Realschulabschluss oder (fachgebundenes) Abitur).
Tätigkeiten nach der Ausbildung
Fortbildung/Weiterbildung
Ab dem 01.02. erfolgen Anmeldungen und Bewerbungen für das nächste Schuljahr über ein neues Anmeldeportal. Weitere Informationen folgen an dieser Stelle.
Für eine vollständige Anmeldung müssen Sie das ausgefüllte Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Schule einreichen.
Downloadmaterial
Drogisten und Drogistinnen verkaufen neben Produkten für Fotografie, Gesundheit, Kosmetik, Körperpflege und Ernährung auch Pflanzenschutz-, Wasch- und Putzmittel oder Tiernahrung. Sie beraten Kunden fachgerecht, wirken mit bei Warenpräsentation und Sortimentsgestaltung und führen allgemeine kaufmännische Aufgaben aus.
Drogist/-in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) mit der Regeldauer von 3 Jahren.
Die Berufsschule hat die Aufgabe, berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln. Daher orientieren sich die Lernfelder an den Arbeits- und Produktionsprozessen in der betrieblichen Realität, die zur beruflichen Handlungskompetenz führen sollen.
Unterrichtsinhalte
Berufsübergreifender Lernbereich
Berufsbezogener Lernbereich
Die Verzahnung von Theorie und Praxis ist in der Berufsschule ein besonderes Anliegen. Neben der Vermittlung von fachlichen Grundlagen werden aber auch wesentliche Kompetenzen, wie z.B. Teamfähigkeit, Selbstständigkeit und Kommunikation, gefördert.
Unterrichtsorganisation
Der Berufsschulunterricht des ersten Ausbildungsjahres findet montags und dienstags statt.
Der Berufsschulunterricht des zweiten Ausbildungsjahres erfolgt am Donnerstag.
Der Berufsschulunterricht des dritten Ausbildungsjahres wird mittwochs erteilt.
Prüfungen
Die Ausbildung zur Drogistin bzw. zum Drogisten endet mit der bestandenen Abschlussprüfung bei der IHK. Nach etwa eineinhalb Jahren findet die schriftliche Zwischenprüfung statt, die eine Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist. Am Ende der Ausbildungsdauer folgt dann der schriftliche Teil der Abschlussprüfung (Fachtheorie). Die daran anschließende mündliche Prüfung (Fachpraxis) wird im Rahmen eines Fachgesprächs zu typischen drogistischen Themen absolviert.
Abschlüsse
Mit erfolgreichem Berufsabschluss kann der Sek. I Realschulabschluss bzw. der erweiterte Sek. I -Abschluss erworben werden. Zusätzlich erwerben sie den Sachkundenachweis, der sie zum Verkauf freiverkäuflicher Arzneimittel berechtigt.
Die berufliche Qualifikation entspricht dem Niveau 4 im deutschen und europäischen Qualitätsrahmen für lebenslanges Lernen.
Aufgenommen werden die Auszubildenden, die einen gültigen Ausbildungsvertrag (gemäß der IHK) mit einem Unternehmen haben. Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene allgemeine Schulbildung (Hauptschul-, bzw. Realschulabschluss oder (fachgebundenes) Abitur).
Tätigkeiten nach der Ausbildung
Fortbildung/Weiterbildung
Ab dem 01.02. erfolgen Anmeldungen und Bewerbungen für das nächste Schuljahr über ein neues Anmeldeportal. Weitere Informationen folgen an dieser Stelle.
Für eine vollständige Anmeldung müssen Sie das ausgefüllte Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Schule einreichen.
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