Der Beruf des Friseurs/ der Friseurin umfasst eine Vielzahl an Tätigkeiten und Fertigkeiten. Sie schneiden, färben, wellen, stylen und pflegen Haare. Beraten und empfehlen individuelle Dienstleistungen, im klassischen, modischen und Eventbereich bei der Dame, dem Herren und bei Kindern. Sie gestalten Fingernägel und führen dekorative Kosmetikbehandlungen durch. Nicht zuletzt sind sie in die betriebswirtschaftlichen Prozesse eingebunden.
Die schulische Ausbildung im Bereich Friseur/in vermittelt die theoretische berufliche Grundbildung.
Das Ziel der Ausbildung ist der Erwerb des Gesellenbriefes im Friseurhandwerk.
Die Ausbildung zum Friseur/zur Friseurin dauert 3 Jahre und findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Lernfelder spiegeln die berufliche Handlung wider. Ihre Inhalte fassen komplexe berufliche Aufgaben zusammen. Der Unterricht nach Lernfeldern führt zu einer besseren Verbindung der Arbeitsabläufe, weil sie rational durchdacht und kundenorientiert, lebens- und gesellschaftsbedeutsam sind sowie umweltbewusst durchgeführt und bewältigt werden. Die Summe der Lernfelder definiert das Berufsbild.
Unterrichtsinhalte
Berufsübergreifender Lernbereich
Berufsbezogener Lernbereich
Unterrichtsorganisation
Im ersten Ausbildungsjahr findet der Berufsschulunterricht an zwei Wochentagen statt.
Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr jeweils an einem Wochentag.
Prüfungen
Die Gesellenprüfung ist zweigeteilt. Nach anderthalb Jahren findet der erste Teil der Gesellenprüfung statt. Dort geht es um die Inhalte des 1. bis 7. Lernfeldes.
Der zweite Teil der Gesellenprüfung erfolgt nach drei Jahren und hat die Lernfelder 8 bis 13 sowie Themen aus dem Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde zum Inhalt.
Abschlüsse
Mit erfolgreichem Berufsabschluss wird der Sek. I Realschulabschluss bzw. der erweiterte Sek. I -Abschluss erworben.
Die berufliche Qualifikation entspricht dem Niveau 4 im deutschen und europäischen Qualitätsrahmen für lebenslanges Lernen.
Aufnahmevoraussetzung ist ein Ausbildungsplatz im Berufsfeld. Rechtlich gibt es keine schulischen Voraussetzungen.
Persönlich sollten die Auszubildenden handwerkliches Geschick, Kreativität, Lust auf Veränderungen, Teamfähigkeit, Einfühlungsvermögen, mathematisches und chemisches Grundverständnis sowie ein gepflegtes Äußeres mit guten Umgangsformen mitbringen.
Einzugsbereich ist die gesamte Weser-Ems-Region.
Tätigkeiten nach der Ausbildung
Fortbildung/Weiterbildung
Ab dem 01.02. erfolgen Anmeldungen und Bewerbungen für das nächste Schuljahr nur noch über das Online-Portal Schüler-Online.
Für eine vollständige Anmeldung müssen Sie das ausgefüllte Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Schule einreichen.
Downloadmaterial
Der Beruf des Friseurs/ der Friseurin umfasst eine Vielzahl an Tätigkeiten und Fertigkeiten. Sie schneiden, färben, wellen, stylen und pflegen Haare. Beraten und empfehlen individuelle Dienstleistungen, im klassischen, modischen und Eventbereich bei der Dame, dem Herren und bei Kindern. Sie gestalten Fingernägel und führen dekorative Kosmetikbehandlungen durch. Nicht zuletzt sind sie in die betriebswirtschaftlichen Prozesse eingebunden.
Die schulische Ausbildung im Bereich Friseur/in vermittelt die theoretische berufliche Grundbildung.
Das Ziel der Ausbildung ist der Erwerb des Gesellenbriefes im Friseurhandwerk.
Die Ausbildung zum Friseur/zur Friseurin dauert 3 Jahre und findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Lernfelder spiegeln die berufliche Handlung wider. Ihre Inhalte fassen komplexe berufliche Aufgaben zusammen. Der Unterricht nach Lernfeldern führt zu einer besseren Verbindung der Arbeitsabläufe, weil sie rational durchdacht und kundenorientiert, lebens- und gesellschaftsbedeutsam sind sowie umweltbewusst durchgeführt und bewältigt werden. Die Summe der Lernfelder definiert das Berufsbild.
Unterrichtsinhalte
Berufsübergreifender Lernbereich
Berufsbezogener Lernbereich
Unterrichtsorganisation
Im ersten Ausbildungsjahr findet der Berufsschulunterricht an zwei Wochentagen statt.
Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr jeweils an einem Wochentag.
Prüfungen
Die Gesellenprüfung ist zweigeteilt. Nach anderthalb Jahren findet der erste Teil der Gesellenprüfung statt. Dort geht es um die Inhalte des 1. bis 7. Lernfeldes.
Der zweite Teil der Gesellenprüfung erfolgt nach drei Jahren und hat die Lernfelder 8 bis 13 sowie Themen aus dem Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde zum Inhalt.
Abschlüsse
Mit erfolgreichem Berufsabschluss wird der Sek. I Realschulabschluss bzw. der erweiterte Sek. I -Abschluss erworben.
Die berufliche Qualifikation entspricht dem Niveau 4 im deutschen und europäischen Qualitätsrahmen für lebenslanges Lernen.
Aufnahmevoraussetzung ist ein Ausbildungsplatz im Berufsfeld. Rechtlich gibt es keine schulischen Voraussetzungen.
Persönlich sollten die Auszubildenden handwerkliches Geschick, Kreativität, Lust auf Veränderungen, Teamfähigkeit, Einfühlungsvermögen, mathematisches und chemisches Grundverständnis sowie ein gepflegtes Äußeres mit guten Umgangsformen mitbringen.
Einzugsbereich ist die gesamte Weser-Ems-Region.
Tätigkeiten nach der Ausbildung
Fortbildung/Weiterbildung
Ab dem 01.02. erfolgen Anmeldungen und Bewerbungen für das nächste Schuljahr nur noch über das Online-Portal Schüler-Online.
Für eine vollständige Anmeldung müssen Sie das ausgefüllte Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Schule einreichen.
Downloadmaterial