Ausbildung
zur „Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistentin“ /
zum „Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistenten“
In der Ausbildung werden Sie als Zweitkraft für das Tätigkeitsfeld der sozialpädagogischen Arbeit mit Kindern ausgebildet. Dabei werden Sie mit den grundlegenden Anforderungen der sozialpädagogischen Einrichtungen des Elementarbereiches vertraut. Sie lernen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozesse im Team zu gestalten. Dazu erwerben Sie pädagogische Grundlagen wie Beobachtungsfähigkeit, Fähigkeit zur pädagogischen Beziehungsgestaltung und zur Planung, Durchführung und Reflexion pädagogischer Prozesse.
Die tätigkeitsbegleitende Ausbildung dauert 1 Jahr.
Die Ausbildung besteht aus einem schulischen und einem praktischen Teil.
Der Unterricht kann von 08:00 – 16:45 Uhr stattfinden.
Der praktische Teil der Ausbildung findet an zwei Tagen pro Woche in Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kindergärten und Horten statt. In dem Ausbildungsjahr sind insgesamt 600 Praxisstunden zu erbringen.
Aufnahmevoraussetzungen
Nach Zusage des Schulplatzes:
Im Fall einer Nichtanerkennung bzw. dem Fehlen der Unterlagen können Sie von der BBS 3 Oldenburg ausgeschult werden.
Allgemeine Erwartungen:
Abschlüsse
• Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin / Staatlich geprüfter
Sozialpädagogischer Assistent
• Erweiterter Sekundarabschluss I
Berechtigungen
• Tätigkeit als Zweitkraft in sozialpädagogischen Einrichtungen
• ggf. Besuch der Fachschule Sozialpädagogik
Ab dem 01.02. erfolgen Anmeldungen und Bewerbungen für das nächste Schuljahr über ein neues Anmeldeportal. Weitere Informationen folgen an dieser Stelle.
Für eine vollständige Anmeldung müssen Sie das ausgefüllte Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Schule einreichen.
Ergänzend müssen folgende Unterlagen bei der Schule eingereicht werden:
Zum Zeitpunkt der Bewerbung:
Nach Zusage des Schulplatzes:
Nach Ablauf des Bewerbungszeitraums werden die vollständigen Bewerbungen von einem Aufnahmeausschuss gesichtet. Die Schulplätze werden nach Eignung und Leistung vergeben. Entsprechend der Aufnahmemöglichkeiten der Schule erhalten Bewerberinnen und Bewerber dann eine schriftliche Zusage oder einen Warteplatz. Im Falle einer Zusage, werden Sie zu einer vorläufigen Erfassung eingeladen, bei der Sie weitere Informationen zur Ausbildung erhalten.
Downloadmaterial
Ausbildung
zur „Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistentin /
zum Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistenten“
In der Ausbildung werden Sie als Zweitkraft für das Tätigkeitsfeld der sozialpädagogischen Arbeit mit Kindern ausgebildet. Dabei werden Sie mit den grundlegenden Anforderungen der sozialpädagogischen Einrichtungen des Elementarbereiches vertraut. Sie lernen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozesse im Team zu gestalten. Dazu erwerben Sie pädagogische Grundlagen wie Beobachtungsfähigkeit, Fähigkeit zur pädagogischen Beziehungsgestaltung und zur Planung, Durchführung und Reflexion pädagogischer Prozesse.
Die tätigkeitsbegleitende Ausbildung dauert 1 Jahr.
Die Ausbildung besteht aus einem schulischen und einem praktischen Teil.
Der Unterricht kann von 08:00 – 16:45 Uhr stattfinden.
Der praktische Teil der Ausbildung findet an zwei Tagen pro Woche in Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kindergärten und Horten statt. In den zwei Ausbildungsjahren sind insgesamt 600 Praxisstunden zu erbringen.
Aufnahmevoraussetzungen
Nach Zusage des Schulplatzes:
Im Fall einer Nichtanerkennung bzw. dem Fehlen der Unterlagen können Sie von der BBS 3 Oldenburg ausgeschult werden.
Allgemeine Erwartungen:
Allgemeine Erwartungen:
Abschlüsse
Berechtigungen
Ab dem 01.02. erfolgen Anmeldungen und Bewerbungen für das nächste Schuljahr über ein neues Anmeldeportal. Weitere Informationen folgen an dieser Stelle.
Für eine vollständige Anmeldung müssen Sie das ausgefüllte Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Schule einreichen.
Ergänzend müssen folgende Unterlagen bei der Schule eingereicht werden:
Zum Zeitpunkt der Bewerbung:
Nach Zusage des Schulplatzes:
Nach Ablauf des Bewerbungszeitraums werden die vollständigen Bewerbungen von einem Aufnahmeausschuss gesichtet. Die Schulplätze werden nach Eignung und Leistung vergeben. Entsprechend der Aufnahmemöglichkeiten der Schule erhalten Bewerberinnen und Bewerber dann eine schriftliche Zusage oder einen Warteplatz. Im Falle einer Zusage, werden Sie zu einer vorläufigen Erfassung eingeladen, bei der Sie weitere Informationen zur Ausbildung erhalten.
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