Sozialpädagogische/r Assistent/in (Vollzeit, Quereinstieg)

Kurzbeschreibung
Ausbildungsinhalte
Voraussetzungen
Perspektiven
Anmeldung & Download

Ausbildung
zur „Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistentin“ /
zum „Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistenten“

In der Ausbildung werden Sie als Zweitkraft für das Tätigkeitsfeld der sozialpädagogischen Arbeit mit Kindern ausgebildet. Dabei werden Sie mit den grundlegenden Anforderungen der sozialpädagogischen Einrichtungen des Elementarbereiches vertraut. Sie lernen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozesse im Team zu gestalten. Dazu erwerben Sie pädagogische Grundlagen wie Beobachtungsfähigkeit, Fähigkeit zur pädagogischen Beziehungsgestaltung und zur Planung, Durchführung und Reflexion pädagogischer Prozesse.

Die tätigkeitsbegleitende Ausbildung dauert 1 Jahr.

Die Ausbildung besteht aus einem schulischen und einem praktischen Teil.

Der Unterricht kann von 08:00 – 16:45 Uhr stattfinden.

Der praktische Teil der Ausbildung findet an zwei Tagen pro Woche in Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kindergärten und Horten statt. In dem Ausbildungsjahr sind insgesamt 600 Praxisstunden zu erbringen.

Wichtiger Hinweis: Die Praxiseinrichtung muss sich im Stadtgebiet der Stadt Oldenburg befinden. 
 

Aufnahmevoraussetzungen

  • Allgemeine Hochschulreife oder
  • Fachhochschulreife oder
  • Kinderpflegerin/Kinderpfleger + Realschulabschluss oder
  • Berufsausbildung + Realschulabschluss oder
  • Realschulabschluss + Aufbauqualifizierung (Tagespflegepersonen und Spielkreisleitungen) + dreijährige Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung oder
  • Absolventinnen/Absolventen der zweijährigen BFS Sozialpädagogik
  • In Ausnahmefällen: Einzelfallentscheidungen durch Kenntnisstandprüfung

Nach Zusage des Schulplatzes:

  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach §43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz
  • Erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE, Erhalt des entsprechenden Formulars nach Schulplatzzusage)
  • Erste-Hilfe-Kurs am Kind (zu Beginn der Ausbildung nicht älter als 3 Monate)
  • Nachweis einer Masernimpfung

Im Fall einer Nichtanerkennung bzw. dem Fehlen der Unterlagen können Sie von der BBS 3 Oldenburg ausgeschult werden.

Allgemeine Erwartungen:

  • Psychische und körperliche Belastbarkeit
  • Interesse an der Arbeit mit Menschen
  • Eigeninitiative und Motivation
  • Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der eigenen Persönlichkeit und Haltung
  • Teamfähigkeit
  • Offenheit und Freundlichkeit
  • EDV-Kenntnisse (z. B. Microsoft Word)
 
 

Abschlüsse

Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin / Staatlich geprüfter 
  Sozialpädagogischer Assistent
• Erweiterter Sekundarabschluss I

Berechtigungen

• Tätigkeit als Zweitkraft in sozialpädagogischen Einrichtungen
• ggf. Besuch der Fachschule Sozialpädagogik

Ab dem 01.02. erfolgen Anmeldungen und Bewerbungen für das nächste Schuljahr über ein neues Anmeldeportal. Weitere Informationen folgen an dieser Stelle.           

Für eine vollständige Anmeldung müssen Sie das ausgefüllte Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Schule einreichen.

Hinweise zur Anmeldung

Ergänzend müssen folgende Unterlagen bei der Schule eingereicht werden:

Zum Zeitpunkt der Bewerbung:

  • Zeugnis des Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) in beglaubigter Kopie
  • Lebenslauf (datiert und unterschrieben)
  • ggf. Belege über vorherige praktische Tätigkeiten
  • ggf. Belege über das Sprachniveau der Deutschen Sprache gemäß des GER

Nach Zusage des Schulplatzes:

  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach §43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz
  • Erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE, Erhalt des entsprechenden Formulars nach Schulplatzzusage)
  • Erste-Hilfe-Kurs am Kind (zu Beginn der Ausbildung nicht älter als 3 Monate)
  • Nachweis einer Masernimpfung

Nach Ablauf des Bewerbungszeitraums werden die vollständigen Bewerbungen von einem Aufnahmeausschuss gesichtet. Die Schulplätze werden nach Eignung und Leistung vergeben. Entsprechend der Aufnahmemöglichkeiten der Schule erhalten Bewerberinnen und Bewerber dann eine schriftliche Zusage oder einen Warteplatz. Im Falle einer Zusage, werden Sie zu einer vorläufigen Erfassung eingeladen, bei der Sie weitere Informationen zur Ausbildung erhalten.

 

Downloadmaterial

Kurzbeschreibung

Ausbildung
zur „Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistentin /
zum Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistenten“

In der Ausbildung werden Sie als Zweitkraft für das Tätigkeitsfeld der sozialpädagogischen Arbeit mit Kindern ausgebildet. Dabei werden Sie mit den grundlegenden Anforderungen der sozialpädagogischen Einrichtungen des Elementarbereiches vertraut. Sie lernen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozesse im Team zu gestalten. Dazu erwerben Sie pädagogische Grundlagen wie Beobachtungsfähigkeit, Fähigkeit zur pädagogischen Beziehungsgestaltung und zur Planung, Durchführung und Reflexion pädagogischer Prozesse.

Die tätigkeitsbegleitende Ausbildung dauert 1 Jahr.

Ausbildungsinhalte

Die Ausbildung besteht aus einem schulischen und einem praktischen Teil.

Der Unterricht kann von 08:00 – 16:45 Uhr stattfinden.

Der praktische Teil der Ausbildung findet an zwei Tagen pro Woche in Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kindergärten und Horten statt. In den zwei Ausbildungsjahren sind insgesamt 600 Praxisstunden zu erbringen.

Wichtiger Hinweis: Die Praxiseinrichtung muss sich im Stadtgebiet der Stadt Oldenburg befinden. 

Voraussetzungen

Aufnahmevoraussetzungen

  • Allgemeine Hochschulreife oder
  • Fachhochschulreife oder
  • Kinderpflegerin/Kinderpfleger + Realschulabschluss oder
  • Berufsausbildung + Realschulabschluss oder
  • Realschulabschluss + Aufbauqualifizierung (Tagespflegepersonen und Spielkreisleitungen) + dreijährige Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung oder
  • Absolventinnen/Absolventen der zweijährigen BFS Sozialpädagogik
  • In Ausnahmefällen: Einzelfallentscheidungen durch Kenntnisstandprüfung

Nach Zusage des Schulplatzes:

  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach §43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz
  • Erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE, Erhalt des entsprechenden Formulars nach Schulplatzzusage)
  • Erste-Hilfe-Kurs am Kind (zu Beginn der Ausbildung nicht älter als 3 Monate)
  • Nachweis einer Masernimpfung

Im Fall einer Nichtanerkennung bzw. dem Fehlen der Unterlagen können Sie von der BBS 3 Oldenburg ausgeschult werden.

Allgemeine Erwartungen:

  • Psychische und körperliche Belastbarkeit
  • Interesse an der Arbeit mit Menschen
  • Eigeninitiative und Motivation
  • Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der eigenen Persönlichkeit und Haltung
  • Teamfähigkeit
  • Offenheit und Freundlichkeit
  • EDV-Kenntnisse (z. B. Microsoft Word)
 
 

Allgemeine Erwartungen:

  • Psychische und körperliche Belastbarkeit
    • Interesse an der Arbeit mit Menschen
    • Eigeninitiative und Motivation
    • Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der eigenen Persönlichkeit und Haltung
    • Teamfähigkeit
    • Offenheit und Freundlichkeit
    • EDV-Kenntnisse (z. B. Microsoft Word)

 

Perspektiven

Abschlüsse

  • Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin / Staatlich geprüfter 
    Sozialpädagogischer Assistent
  • Erweiterter Sekundarabschluss I

Berechtigungen

  • Tätigkeit als Zweitkraft in sozialpädagogischen Einrichtungen
  • ggf. Besuch der Fachschule Sozialpädagogik

 

Anmeldung & Download

Ab dem 01.02. erfolgen Anmeldungen und Bewerbungen für das nächste Schuljahr über ein neues Anmeldeportal. Weitere Informationen folgen an dieser Stelle.           

Für eine vollständige Anmeldung müssen Sie das ausgefüllte Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Schule einreichen.

Hinweise zur Anmeldung

Ergänzend müssen folgende Unterlagen bei der Schule eingereicht werden:

Zum Zeitpunkt der Bewerbung:

  • Zeugnis des Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) in beglaubigter Kopie
  • Lebenslauf (datiert und unterschrieben)
  • ggf. Belege über vorherige praktische Tätigkeiten
  • ggf. Belege über das Sprachniveau der Deutschen Sprache gemäß des GER

Nach Zusage des Schulplatzes:

  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach §43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz
  • Erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE, Erhalt des entsprechenden Formulars nach Schulplatzzusage)
  • Erste-Hilfe-Kurs am Kind (zu Beginn der Ausbildung nicht älter als 3 Monate)
  • Nachweis einer Masernimpfung

Nach Ablauf des Bewerbungszeitraums werden die vollständigen Bewerbungen von einem Aufnahmeausschuss gesichtet. Die Schulplätze werden nach Eignung und Leistung vergeben. Entsprechend der Aufnahmemöglichkeiten der Schule erhalten Bewerberinnen und Bewerber dann eine schriftliche Zusage oder einen Warteplatz. Im Falle einer Zusage, werden Sie zu einer vorläufigen Erfassung eingeladen, bei der Sie weitere Informationen zur Ausbildung erhalten.

 

Downloadmaterial

Angela van Lengen

Abteilungsleiterin
angela.van-lengen@bbs3-ol.de
0441-9836153

Ole Mats Ulbrich

Bereichsteamleiter
ole.ulbrich@bbs3-ol.de

Galerie

Berufsfachschule 2.-j. Sozialpäd. Assistenz, Klasse 2 (Quereinstieg)
Unsere Website nutzt Wordpress als Content-Management-System (CMS), welches technisch notwendige und nicht einwilligungspflichtige Cookies benutzt um den einwandfreien Betrieb der Seite zu garantieren. Es werden keine Nutzerdaten getrackt!
EinverstandenAnpassen

  • Verwendung von Cookies
  • Notwendig
  • Barrierefreiheit

Verwendung von Cookies

Cookies sind kleine Textdateien, die von besuchten Webseiten auf Ihrem Endgerät gesendet werden. Sie werden unter anderem dazu verwendet, die Webseite korrekt darzustellen und den Umgang mit der Webseite zu vereinfachen. Ihre Auswahl wird standarmäßig für 14 Tage gespeichert, ehe Sie erneut gefragt werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Notwendig

Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

Folgende Cookies können bei Verwendung der Website gesetzt werden:

  • WP Cerber kann mehrere Browser-Cookies generieren und setzen, die ausschließlich dazu dienen, die Website zu schützen, indem böswillige Aktivitäten erkannt und gemindert werden. Alle diese Cookies haben zufällig generierte Namen und enthalten zufällig generierte Werte. Es werden keine personenbezogenen Daten verwendet. Zu erkennen sind diese Cookies anhand des Präfix „cerber_“

    Erfahre mehr

  • gdlr-core-privacy-box (Speichert das erfolgreiche Bestätigen des Cookie Banners)
  • PHPSESSID (Dieser Cookie wird durch eine Applikation erstellt, die auf PHP basiert. Die Lebensdauer beträgt lediglich die aktive Session)

Barrierefreiheit

Cookie Consent für mögliche zukünftige Barrierefreiheit.