Sozialpädagogische/r Assistent/in (Vollzeit)

Kurzbeschreibung
Ausbildungsinhalte
Voraussetzungen
Perspektiven
Anmeldung & Download

Ausbildung
zur „Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistentin“ /
zum „Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistenten“

In der Ausbildung werden Sie als Zweitkraft für das Tätigkeitsfeld der sozialpädagogischen Arbeit mit Kindern ausgebildet. Dabei werden Sie mit den grundlegenden Anforderungen der sozialpädagogischen Einrichtungen des Elementarbereiches vertraut. Sie lernen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozesse im Team zu gestalten. Dazu erwerben Sie pädagogische Grundlagen wie Beobachtungsfähigkeit, Fähigkeit zur pädagogischen Beziehungsgestaltung und zur Planung, Durchführung und Reflexion pädagogischer Prozesse.

Die Ausbildung dauert 2 Jahre.

Die Ausbildung besteht aus einem schulischen und einem praktischen Teil.

Der Unterricht kann von 08:00 – 16:45 Uhr stattfinden.

Der praktische Teil der Ausbildung findet an zwei Tagen pro Woche in Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kindergärten und Horten statt. In den zwei Ausbildungsjahren sind insgesamt 840  Praxisstunden zu erbringen.

Wichtiger Hinweis: Die Praxiseinrichtung muss sich im Stadtgebiet der Stadt Oldenburg befinden. 

Aufnahmevoraussetzungen  für Klasse 1

Sekundarabschluss I / Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand

Nach Zusage des Schulplatzes:

  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach §43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz
  • Erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE, Erhalt des entsprechenden Formulars nach Schulplatzzusage)
  • Erste-Hilfe-Kurs am Kind (zu Beginn der Ausbildung nicht älter als 3 Monate)
  • Nachweis einer Masernimpfung

Im Fall einer Nichtanerkennung bzw. dem Fehlen der Unterlagen können Sie von der BBS 3 Oldenburg ausgeschult werden.

Allgemeine Erwartungen:

  • Psychische und körperliche Belastbarkeit
  • Interesse an der Arbeit mit Menschen
  • Eigeninitiative und Motivation
  • Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der eigenen Persönlichkeit und Haltung
  • Teamfähigkeit
  • Offenheit und Freundlichkeit
  • EDV-Kenntnisse (z. B. Microsoft Word)

Abschlüsse

  • Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin / Staatlich geprüfter 
    Sozialpädagogischer Assistent
  • Erweiterter Sekundarabschluss I

Berechtigungen

  • Tätigkeit als Zweitkraft in sozialpädagogischen Einrichtungen
  • ggf. Besuch der Fachschule Sozialpädagogik

Die Anmeldung für das nächste Schuljahr erfolgt über das Anmeldeportal BoB.

Anmeldezeitraum für Vollzeitschulformen: 01.02. – 20.02.

VOR der Anmeldung Vollzeit bitte unbedingt beachten:

Die Anmeldung ist nur online möglich.

Sie benötigen eine aktuelle E-Mailadresse, die Sie regelmäßig für Nachrichten der Schule abrufen müssen (mindestens bis August des laufenden Jahres).

Sie können sich mit einer Online-Anmeldung für bis zu 3 Schulformen (1./2./3. Wunsch) anmelden.

Abzugeben sind bis zum 20. Februar (ausgedruckt per Post bzw. Einwurf oder digital per E-Mail an sekretariat@bbs3-ol.de):

  • Das Online-Anmeldeformular (datiert und unterschrieben)
  • Ein tabellarischer Lebenslauf (datiert und unterschrieben)
  • Das letzte Zeugnis (beglaubigte Kopie)

Bitte beachten Sie immer (!) die Angaben in BoB oder auf der Homepage der BBS 3 zu weiteren beizufügenden Unterlagen.

Wie melde ich mich an?  –>  Anleitung BoB

Noch Fragen?  Sekretariat BBS 3 Oldenburg

 

<– Hier geht’s zur Anmeldung!

 

 

Ergänzend müssen folgende Unterlagen bei der Schule eingereicht werden: 

Zum Zeitpunkt der Bewerbung:

  • Zeugnis des Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) in beglaubigter Kopie
  • Lebenslauf (datiert und unterschrieben)
  • Belege über vorherige praktische Tätigkeiten
  • Belege über das Sprachniveau der Deutschen Sprache gemäß des GER

Nach Zusage des Schulplatzes:

  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach §43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz
  • Erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE, Erhalt des entsprechenden Formulars nach Schulplatzzusage)
  • Erste-Hilfe-Kurs am Kind (zu Beginn der Ausbildung nicht älter als 3 Monate)
  • Nachweis einer Masernimpfung

Nach Ablauf des Bewerbungszeitraums werden die vollständigen Bewerbungen von einem Aufnahmeausschuss gesichtet. Die Schulplätze werden nach Eignung und Leistung vergeben. Entsprechend der Aufnahmemöglichkeiten der Schule erhalten Bewerberinnen und Bewerber dann eine schriftliche Zusage oder einen Warteplatz. Im Falle einer Zusage, werden Sie zu einer vorläufigen Erfassung eingeladen, bei der Sie weitere Informationen zur Ausbildung erhalten.

 

Downloadmaterial

Kurzbeschreibung

Ausbildung
zur „Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistentin“ /
zum „Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistenten“

In der Ausbildung werden Sie als Zweitkraft für das Tätigkeitsfeld der sozialpädagogischen Arbeit mit Kindern ausgebildet. Dabei werden Sie mit den grundlegenden Anforderungen der sozialpädagogischen Einrichtungen des Elementarbereiches vertraut. Sie lernen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozesse im Team zu gestalten. Dazu erwerben Sie pädagogische Grundlagen wie Beobachtungsfähigkeit, Fähigkeit zur pädagogischen Beziehungsgestaltung und zur Planung, Durchführung und Reflexion pädagogischer Prozesse.

Die Ausbildung dauert 2 Jahre.

Ausbildungsinhalte

Die Ausbildung besteht aus einem schulischen und einem praktischen Teil.

Der Unterricht kann von 08:00 – 16:45 Uhr stattfinden.

Der praktische Teil der Ausbildung findet an zwei Tagen pro Woche in Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kindergärten und Horten statt. In den zwei Ausbildungsjahren sind insgesamt 840  Praxisstunden zu erbringen.

Wichtiger Hinweis: Die Praxiseinrichtung muss sich im Stadtgebiet der Stadt Oldenburg befinden. 

Voraussetzungen

Aufnahmevoraussetzungen  für Klasse 1

Sekundarabschluss I / Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand

Nach Zusage des Schulplatzes:

  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach §43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz
  • Erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE, Erhalt des entsprechenden Formulars nach Schulplatzzusage)
  • Erste-Hilfe-Kurs am Kind (zu Beginn der Ausbildung nicht älter als 3 Monate)
  • Nachweis einer Masernimpfung

Im Fall einer Nichtanerkennung bzw. dem Fehlen der Unterlagen können Sie von der BBS 3 Oldenburg ausgeschult werden.

Allgemeine Erwartungen:

  • Psychische und körperliche Belastbarkeit
  • Interesse an der Arbeit mit Menschen
  • Eigeninitiative und Motivation
  • Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der eigenen Persönlichkeit und Haltung
  • Teamfähigkeit
  • Offenheit und Freundlichkeit
  • EDV-Kenntnisse (z. B. Microsoft Word)

Perspektiven

Abschlüsse

  • Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin / Staatlich geprüfter 
    Sozialpädagogischer Assistent
  • Erweiterter Sekundarabschluss I

Anmeldung & Download

Die Anmeldung für das nächste Schuljahr erfolgt über das Anmeldeportal BoB.

Anmeldezeitraum für Vollzeitschulformen: 01.02. – 20.02.

VOR der Anmeldung Vollzeit bitte unbedingt beachten:

Die Anmeldung ist nur online möglich.

Sie benötigen eine aktuelle E-Mailadresse, die Sie regelmäßig für Nachrichten der Schule abrufen müssen (mindestens bis August des laufenden Jahres).

Sie können sich mit einer Online-Anmeldung für bis zu 3 Schulformen (1./2./3. Wunsch) anmelden.

Abzugeben sind bis zum 20. Februar (ausgedruckt per Post bzw. Einwurf oder digital per E-Mail an sekretariat@bbs3-ol.de):

  • Das Online-Anmeldeformular (datiert und unterschrieben)
  • Ein tabellarischer Lebenslauf (datiert und unterschrieben)
  • Das letzte Zeugnis (beglaubigte Kopie)

Bitte beachten Sie immer (!) die Angaben in BoB oder auf der Homepage der BBS 3 zu weiteren beizufügenden Unterlagen.

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Noch Fragen?
Sekretariat BBS 3 Oldenburg

 

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Ergänzend müssen folgende Unterlagen bei der Schule eingereicht werden:  

Zum Zeitpunkt der Bewerbung:

  • Zeugnis des Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) in beglaubigter Kopie
  • Belege über vorherige praktische Tätigkeiten
  • Belege über das Sprachniveau der Deutschen Sprache gemäß des GER

Nach Zusage des Schulplatzes:

  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach §43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz
  • Erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE, Erhalt des entsprechenden Formulars nach Schulplatzzusage)
  • Erste-Hilfe-Kurs am Kind (zu Beginn der Ausbildung nicht älter als 3 Monate)
  • Nachweis einer Masernimpfung

Nach Ablauf des Bewerbungszeitraums werden die vollständigen Bewerbungen von einem Aufnahmeausschuss gesichtet. Die Schulplätze werden nach Eignung und Leistung vergeben. Entsprechend der Aufnahmemöglichkeiten der Schule erhalten Bewerberinnen und Bewerber dann eine schriftliche Zusage oder einen Warteplatz. Im Falle einer Zusage, werden Sie zu einer vorläufigen Erfassung eingeladen, bei der Sie weitere Informationen zur Ausbildung erhalten.

 

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Kontakt

Angela van Lengen

Abteilungsleiterin
angela.van-lengen@bbs3-ol.de
0441-9836153

Ole Mats Ulbrich

Bereichsteamleiter
ole.ulbrich@bbs3-ol.de
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