Hauswirtschaft & Pflege, SP: Persönliche Assistenz für Realschulabsolventen/-innen

Kurzbeschreibung
Ausbildungsinhalte
Voraussetzungen
Perspektiven
Anmeldung & Download

Die einjährige Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege – Schwerpunkt Persönliche Assistenz – bereitet auf sozialpflegerische, sozialpädagogische und hauswirtschaftliche Berufe vor. Dabei steht die Vermittlung von vorberuflichen und beruflichen Kenntnissen und Fertigkeiten im Vordergrund. Eine enge Koppelung und Abstimmung zwischen fachtheoretischem und fachpraktischem Unterricht soll die Schülerinnen und Schüler zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit führen.

Sie lernen:

  • grundlegende, pflegerische und personenbezogene hauswirtschaftliche Tätigkeiten
  • Leistungen zur Förderung einer selbstbestimmten Lebensführung kennen
  • die Assistenz von Menschen mit Unterstützungsbedarf

Sie erhalten:

  • eine beruflichen Grundbildung für pflegerische Berufe
  • eine berufliche Grundbildung für nichtärztliche Heilberufe, z.B. Gesundheits- und Krankenpflegerin, Altenpflegerin, Heilerziehungspflege

Ausbildungsinhalte

Im berufsübergreifenden Lernbereich (9 Stunden) werden folgende Fächer unterrichtet

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch
  • Politik
  • Religion
  • Sport
  • Mathematik

Der berufsbezogenen Lernbereich (Theorie 9 Stunden, Praxis 18 Stunden) unterteilt sich in die Lernfelder:

  • Menschen mit Unterstützungsbedarf begleiten und ihnen assistieren
  • Grundlegende hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen personenbezogen ausführen
  • Hauswirtschaftliche Dienstleistungen markt- und personenorientiert erbringen
  • Grundkompetenzen pflegerischen Handelns personenbezogen anwenden (optionales Lernfeld)

Als praktische Ausbildung müssen 4 Wochen (160 Zeitstunden) im Bereich der personenbezogenen Dienstleistungen in geeigneten hauswirtschaftlichen, sozialen oder pflegerischen Einrichtungen durchgeführt werden. Dazu gehören z. B. folgende Berufe:

  • Hauswirtschafter/in
  • Diätassistent/in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Altenpfleger/in
  • Heilerziehungspfleger/in
  • Physiotherapeut/in
  • Ergotherapeut/in
  • Medizinisch-technische/r Assistent/in und
  • Operationstechnische/r Assistent/in

Während der praktischen Ausbildung werden die Schülerinnen und Schüler von in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften betreut.

Prüfungen

Die Ausbildung wird durch eine schriftliche, praktische und gegebenenfalls auch durch eine mündliche Prüfung abgeschlossen.

Mit dem Besuch ist die Schulpflicht erfüllt.

  • Schulische Voraussetzung: Sekundarabschluss I –  Realschulabschluss
  • der Nachweis der gesundheitlichen Eignung. Dieser sollte zu Beginn der Ausbildung vorliegen, spätestens muss er jedoch in den ersten Wochen der Ausbildung nachgereicht werden. 

Abschlüsse

Unter bestimmten Voraussetzungen (Gesamtnotendurchschnitt von 3,0 und im Fach Deutsch, in einer Fremdsprache und dem berufsbezogenen Lernbereich – Theorie jeweils mindestens befriedigende Leistungen) kann der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben werden, der zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt.

Der Besuch der Berufsfachschule gilt als Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) in dem Beruf Familienpfleger/in (=> Antrag bei der zuständigen Kammer stellen).

Berechtigungen

Der erfolgreiche Abschluss berechtigt unter bestimmten Voraussetzungen

  • zum Übergang in das 2. Jahr der Berufsfachschule Sozialassistentin/Sozialassistent – Schwerpunkt persönliche Assistenz, welche zu einem beruflichen Abschluss des Sozialassistentin/Sozialassistent – Schwerpunkt persönliche Assistenz – führt.
  • zum Eintritt in die Fachschule Heilerziehungspflege. Der erfolgreiche Besuch dieser Schulform ist eine Aufnahmevoraussetzung für den Besuch der dreijährigen Fachschule – Heilerziehungspflege.

Die Anmeldung für das nächste Schuljahr erfolgt über das Anmeldeportal BoB.

Anmeldezeitraum für Vollzeitschulformen: 01.02. – 20.02.

VOR der Anmeldung Vollzeit bitte unbedingt beachten:

Die Anmeldung ist nur online möglich.

Sie benötigen eine aktuelle E-Mailadresse, die Sie regelmäßig für Nachrichten der Schule abrufen müssen (mindestens bis August des laufenden Jahres).

Sie können sich mit einer Online-Anmeldung für bis zu 3 Schulformen (1./2./3. Wunsch) anmelden.

Abzugeben sind bis zum 20. Februar (ausgedruckt per Post bzw. Einwurf oder digital per E-Mail an sekretariat@bbs3-ol.de):

  • Das Online-Anmeldeformular (datiert und unterschrieben)
  • Ein tabellarischer Lebenslauf (datiert und unterschrieben)
  • Das letzte Zeugnis (beglaubigte Kopie)

Bitte beachten Sie immer (!) die Angaben in BoB oder auf der Homepage der BBS 3 zu weiteren beizufügenden Unterlagen.

Wie melde ich mich an?  –>  Anleitung BoB

Noch Fragen?  Sekretariat BBS 3 Oldenburg

 

<– Hier geht’s zur Anmeldung!

 

 

Downloadmaterial

 

Kurzbeschreibung

Die einjährige Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege – Schwerpunkt Persönliche Assistenz – bereitet auf sozialpflegerische, sozialpädagogische und hauswirtschaftliche Berufe vor. Dabei steht die Vermittlung von vorberuflichen und beruflichen Kenntnissen und Fertigkeiten im Vordergrund. Eine enge Koppelung und Abstimmung zwischen fachtheoretischem und fachpraktischem Unterricht soll die Schülerinnen und Schüler zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit führen.

Sie lernen:

  • grundlegende, pflegerische und personenbezogene hauswirtschaftliche Tätigkeiten
  • Leistungen zur Förderung einer selbstbestimmten Lebensführung kennen
  • die Assistenz von Menschen mit Unterstützungsbedarf

Sie erhalten:

  • eine beruflichen Grundbildung für pflegerische Berufe
  • eine berufliche Grundbildung für nichtärztliche Heilberufe, z.B. Gesundheits- und Krankenpflegerin, Altenpflegerin, Heilerziehungspflege

Ausbildungsinhalte

Ausbildungsinhalte

Im berufsübergreifenden Lernbereich (9 Stunden) werden folgende Fächer unterrichtet

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch
  • Politik
  • Religion
  • Sport
  • Mathematik

Der berufsbezogenen Lernbereich (Theorie 9 Stunden, Praxis 18 Stunden) unterteilt sich in die Lernfelder:

  • Menschen mit Unterstützungsbedarf begleiten und ihnen assistieren
  • Grundlegende hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen personenbezogen ausführen
  • Hauswirtschaftliche Dienstleistungen markt- und personenorientiert erbringen
  • Grundkompetenzen pflegerischen Handelns personenbezogen anwenden (optionales Lernfeld)

Als praktische Ausbildung müssen 4 Wochen (160 Zeitstunden) im Bereich der personenbezogenen Dienstleistungen in geeigneten hauswirtschaftlichen, sozialen oder pflegerischen Einrichtungen durchgeführt werden. Dazu gehören z. B. folgende Berufe:

  • Hauswirtschafter/in
  • Diätassistent/in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Altenpfleger/in
  • Heilerziehungspfleger/in
  • Physiotherapeut/in
  • Ergotherapeut/in
  • Medizinisch-technische/r Assistent/in und
  • Operationstechnische/r Assistent/in

Während der praktischen Ausbildung werden die Schülerinnen und Schüler von in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften betreut.

Prüfungen

Die Ausbildung wird durch eine schriftliche, praktische und gegebenenfalls auch durch eine mündliche Prüfung abgeschlossen.

Mit dem Besuch ist die Schulpflicht erfüllt.

Voraussetzungen

  • Schulische Voraussetzung: Sekundarabschluss I –  Realschulabschluss
  • der Nachweis der gesundheitlichen Eignung. Dieser sollte zu Beginn der Ausbildung vorliegen, spätestens muss er jedoch in den ersten Wochen der Ausbildung nachgereicht werden. 

 

 

Perspektiven

Abschlüsse

Unter bestimmten Voraussetzungen (Gesamtnotendurchschnitt von 3,0 und im Fach Deutsch, in einer Fremdsprache und dem berufsbezogenen Lernbereich – Theorie jeweils mindestens befriedigende Leistungen) kann der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben werden, der zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt.

Der Besuch der Berufsfachschule gilt als Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) in dem Beruf Familienpfleger/in (=> Antrag bei der zuständigen Kammer stellen).

Berechtigungen

Der erfolgreiche Abschluss berechtigt unter bestimmten Voraussetzungen

    • zum Übergang in das 2. Jahr der Berufsfachschule Sozialassistentin/Sozialassistent – Schwerpunkt persönliche Assistenz, welche zu einem beruflichen Abschluss des Sozialassistentin/Sozialassistent – Schwerpunkt persönliche Assistenz – führt.
    • zum Eintritt in die Fachschule Heilerziehungspflege. Der erfolgreiche Besuch dieser Schulform ist eine Aufnahmevoraussetzung für den Besuch der dreijährigen Fachschule – Heilerziehungspflege.

Anmeldung & Download

Die Anmeldung für das nächste Schuljahr erfolgt über das Anmeldeportal BoB.

Anmeldezeitraum für Vollzeitschulformen: 01.02. – 20.02.

VOR der Anmeldung Vollzeit bitte unbedingt beachten:

Die Anmeldung ist nur online möglich.

Sie benötigen eine aktuelle E-Mailadresse, die Sie regelmäßig für Nachrichten der Schule abrufen müssen (mindestens bis August des laufenden Jahres).

Sie können sich mit einer Online-Anmeldung für bis zu 3 Schulformen (1./2./3. Wunsch) anmelden.

Abzugeben sind bis zum 20. Februar (ausgedruckt per Post bzw. Einwurf oder digital per E-Mail an sekretariat@bbs3-ol.de):

  • Das Online-Anmeldeformular (datiert und unterschrieben)
  • Ein tabellarischer Lebenslauf (datiert und unterschrieben)
  • Das letzte Zeugnis (beglaubigte Kopie)

Bitte beachten Sie immer (!) die Angaben in BoB oder auf der Homepage der BBS 3 zu weiteren beizufügenden Unterlagen.

Wie melde ich mich an?
–> Anleitung BoB

Noch Fragen?
Sekretariat BBS 3 Oldenburg

 

<– Anmeldung hier!

 

 

Ergänzend müssen folgende Unterlagen bei der Schule eingereicht werden:
  • Lebenslauf (datiert und unterschrieben)
  • Beglaubigte Ablichtung des letzten Schulzeugnisses
  • falls vorhanden: Nachweis über Ausbildung

 

Downloadmaterial

 

Kontakt

Dieter Stubben

Abteilungsleiter
dieter.stubben@bbs3-ol.de
0441 / 98 36 115

Kerstin Fischer-Briem

Bereichsteamleiterin
kerstin.fischer-briem@bbs3-ol.de
Unsere Website nutzt Wordpress als Content-Management-System (CMS), welches technisch notwendige und nicht einwilligungspflichtige Cookies benutzt um den einwandfreien Betrieb der Seite zu garantieren. Es werden keine Nutzerdaten getrackt!
EinverstandenAnpassen

  • Verwendung von Cookies
  • Notwendig
  • Barrierefreiheit

Verwendung von Cookies

Cookies sind kleine Textdateien, die von besuchten Webseiten auf Ihrem Endgerät gesendet werden. Sie werden unter anderem dazu verwendet, die Webseite korrekt darzustellen und den Umgang mit der Webseite zu vereinfachen. Ihre Auswahl wird standarmäßig für 14 Tage gespeichert, ehe Sie erneut gefragt werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Notwendig

Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

Folgende Cookies können bei Verwendung der Website gesetzt werden:

  • WP Cerber kann mehrere Browser-Cookies generieren und setzen, die ausschließlich dazu dienen, die Website zu schützen, indem böswillige Aktivitäten erkannt und gemindert werden. Alle diese Cookies haben zufällig generierte Namen und enthalten zufällig generierte Werte. Es werden keine personenbezogenen Daten verwendet. Zu erkennen sind diese Cookies anhand des Präfix „cerber_“

    Erfahre mehr

  • gdlr-core-privacy-box (Speichert das erfolgreiche Bestätigen des Cookie Banners)
  • PHPSESSID (Dieser Cookie wird durch eine Applikation erstellt, die auf PHP basiert. Die Lebensdauer beträgt lediglich die aktive Session)

Barrierefreiheit

Cookie Consent für mögliche zukünftige Barrierefreiheit.