Sozialpädagogik (Vollzeit)

Kurzbeschreibung
Ausbildungsinhalte
Voraussetzungen
Perspektiven
Anmeldung & Download

Die Ausbildung befähigt Sie dazu, selbstständig und eigenverantwortlich Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern zu gestalten. Diese vertiefte berufliche Ausbildung richtet sich an bewerbende Personen mit einer einschlägigen beruflichen Erstausbildung  oder einer ausreichenden einschlägigen praktischen Berufstätigkeit.

Sie werden als Erstkraft für Tätigkeitsfelder der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenarbeit ausgebildet. Hierzu gehören u.a. Tageseinrichtungen für Kinder, Kinder- und Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung, sozialpädagogische Tätigkeiten in der Schule sowie Tätigkeiten im Arbeitsbereich „Menschen mit besonderen Bedürfnissen“. In der Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher professionalisieren Sie Ihre bereits erworbenen pädagogischen Kernkompetenzen wie Beobachtungs- und Analysefähigkeit, Fähigkeit zur pädagogischen Beziehungsgestaltung sowie zur Planung, Durchführung, Dokumentation und Evaluation pädagogischer Prozesse.

Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte Erzieherin/ staatlich anerkannter Erzieher“ zu führen (Bachelor Professional in Sozialwesen). Zudem erwerben Sie die Fachhochschulreife.

Eine Finanzierung ist durch ein elternunabhängiges Aufstiegs-Bafög (AFBG) von bis zu 783 € (Stand 09/ 2021) möglich. Hier finden Sie weitere Informationen.

  • Die vertiefte berufliche Ausbildung an der Fachschule Sozialpädagogik besteht aus einem schulischen und einem praktischen Teil und dauert 2 Jahre. Der Unterricht kann von 08:00 – 16:45 Uhr stattfinden.
  • Der praktische Teil der Ausbildung findet an einem Tag pro Woche in den folgenden Tätigkeitsfeldern statt: Kleinstkind-, Elementar- und Schulkindpädagogik sowie stationäre Jugendhilfe, Sonderpädagogik und offene Kinder- und Jugendarbeit. In den zwei Ausbildungsjahren sind insgesamt 600 Praxisstunden zu erbringen.

In dieser Ausbildung werden Sie befähigt, Ihre pädagogische professionelle Haltung als lebenslang zu entwickelnde Basis für Beziehungsarbeit zu intensivieren. Ziel ist es, eine vertiefte berufliche Weiterbildung in nachstehenden Ausbildungsinhalten zu erlangen:

  • Entwicklung professioneller Perspektiven, Netzwerkarbeit und Qualitätsentwicklung, Diversität und Inklusion, individuelle Lebenslagen, professionelle Entwicklungs- und Bildungsbegleitung, pädagogische Arbeit mit Gruppen, professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen,  Erziehungs- und Bildungspartnerschaften, Durchführung und Reflexion der praktischen Ausbildung sowie Optionale Lernangebote.
  • Berufsübergreifend werden die Fächer Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation, Politik, Naturwissenschaft, Mathematik und Religion unterrichtet.

Es entstehen Kosten für Bücher, Kopien, Materialien und außerschulische Seminare. Im Falle einer Schulplatzzusage werden Sie im Prozess einer vorläufigen Einschulung über das Vorgehen hinsichtlich einer Bewerbung für eine Praxisstelle informiert.

Schulische und berufliche Voraussetzungen

In die Fachschule – Sozialpädagogik – kann nur aufgenommen werden, wer…

  1. den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt und
  1. die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin“/ „Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“ besitzt und im Abschlusszeugnis, das diese Berechtigung verleiht, mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich – Theorie und im berufsbezogenen Lernbereich – Praxis erreicht hat

oder

  1. eine gleichwertige, für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung aufweist

oder

  1. nach dem Erwerb der Berechtigung zum Führen einer Berufsbezeichnung nach Nummer 2 eine mindestens einjährige für die Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit ausgeübt oder die Klasse 12 der Fachoberschule – Gesundheit und Soziales – in dem Schwerpunkt Sozialpädagogik erfolgreich besucht hat, wenn die aufnehmende Fachschule feststellt, dass der erreichte Bildungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lässt

oder

  1. die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“/ „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“, „Staatlich geprüfte Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin“ /„Staatlich geprüfter Atem-, Sprech- und Stimmlehrer“ oder die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Ergotherapeutin“/„Ergotherapeut“, „Logopädin“/ „Logopäde“, „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin“/ „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ besitzt

und

  1. a) einen von einer Fachschule – Sozialpädagogik begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern erbracht hat

oder

  1. b) mindestens ein Jahr lang eine für die Fachrichtung einschlägige hauptberufliche praktische Tätigkeit ausgeübt hat

oder

  1. einen pädagogischen Hochschulabschluss erworben hat

und

  1. a) einen von der Hochschule oder einer Fachschule – Sozialpädagogik – begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern erbracht hat

oder

  1. b) mindestens ein Jahr lang eine für die Fachrichtung einschlägige Vollzeittätigkeit ausgeübt hat

oder

  1. über eine allgemeine Hochschulreife, erworben im Beruflichen Gymnasium (BG) – Gesundheit und Soziales – Schwerpunkt Sozialpädagogik verfügt

und

  1. a) 600 Stunden oder ein Jahr einschlägige Praxis nachweisen kann

oder

  1. b) ein einschlägiges FSJ/einen einschlägigen BFD nach dem Erwerb der Hochschulreife absolviert hat.

 

Allgemeine Erwartungen

  • Psychische und körperliche Belastbarkeit
  • Grundlegende Kenntnisse der pädagogischen Erstausbildung
  • Bereitschaft zur Weiterentwicklung der pädagogischen professionellen Haltung
  • Bereitschaft zur Selbstreflexion und Biografiearbeit
  • Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative und Teamfähigkeit
  • EDV-Kenntnisse (z. B. Microsoft Word und Power Point)

Nach Zusage des Schulplatzes

  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach §43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz
  • Erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE, Erhalt des entsprechenden Formulars nach Schulplatzzusage)
  • Erste-Hilfe-Kurs am Kind (zu Beginn der Ausbildung nicht älter als 3 Monate)
  • Nachweis einer Masernimpfung

Abschlüsse

  • Staatlich anerkannte Erzieherin/ staatlich anerkannter Erzieher (Bachelor Professional in Sozialwesen)
  • Fachhochschulreife

Berechtigungen

  • Tätigkeit als Erstkraft in sozialpädagogischen Einrichtungen
  • Besuch der Berufsoberschule mit der Möglichkeit zum Erwerb der fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife
  • die Hochschulzugangsberechtigung nach § 18 Abs. 4 des Nieders. Hochschulgesetzes (NHG), das die Aufnahme eines Studiums für beruflich Qualifizierte an Universitäten und Fachhochschulen regelt
  • Gruppenleitung/ Leitung sozialpädagogischer Einrichtungen

Ab dem 01.02. erfolgen Anmeldungen und Bewerbungen für das nächste Schuljahr über ein neues Anmeldeportal. Weitere Informationen folgen an dieser Stelle.               

Für eine vollständige Anmeldung müssen Sie das ausgefüllte Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Schule einreichen.

Hinweise zur Anmeldung

Ergänzend müssen folgende Unterlagen bei der Schule eingereicht werden 

  • Beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses der ausbildungsrelevanten Schulform(en)
  • Belege über vorherige praktische Tätigkeiten
  • Lebenslauf (datiert und unterschrieben)

Nach Ablauf des Bewerbungszeitraums

  • werden die vollständigen Bewerbungen von einem Aufnahmeausschuss gesichtet.
  • Die Schulplätze werden nach Eignung und Leistung vergeben. Entsprechend der Aufnahmemöglichkeiten der Schule erhalten bewerbende Personen dann eine schriftliche Zusage oder einen Warteplatz.
  • Im Falle einer Zusage, werden Sie zu einer vorläufigen Erfassung eingeladen, bei der Sie weitere Informationen zur Ausbildung erhalten. Bei der vorläufigen Erfassung entscheiden Sie sich für ein Tätigkeitsfeld und erhalten Hinweise zu Praxisstellen (diese dürfen maximal 20 km von der Schule entfernt sein).

Nach Zusage des Schulplatzes

  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach §43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz
  • Erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE, Erhalt des entsprechenden Formulars nach Schulplatzzusage)
  • Erste-Hilfe-Kurs am Kind (zu Beginn der Ausbildung nicht älter als 3 Monate)
  • Nachweis einer Masernimpfung

Im Fall einer Nichtanerkennung bzw. dem Fehlen der Unterlagen können Sie von der BBS 3 Oldenburg ausgeschult werden.

Downloadmaterial

Kurzbeschreibung

Die Ausbildung befähigt Sie dazu, selbstständig und eigenverantwortlich Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern zu gestalten. Diese vertiefte berufliche Ausbildung richtet sich an bewerbende Personen mit einer einschlägigen beruflichen Erstausbildung  oder einer ausreichenden einschlägigen praktischen Berufstätigkeit.

Sie werden als Erstkraft für Tätigkeitsfelder der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenarbeit ausgebildet. Hierzu gehören u.a. Tageseinrichtungen für Kinder, Kinder- und Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung, sozialpädagogische Tätigkeiten in der Schule sowie Tätigkeiten im Arbeitsbereich „Menschen mit besonderen Bedürfnissen“. In der Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher professionalisieren Sie Ihre bereits erworbenen pädagogischen Kernkompetenzen wie Beobachtungs- und Analysefähigkeit, Fähigkeit zur pädagogischen Beziehungsgestaltung sowie zur Planung, Durchführung, Dokumentation und Evaluation pädagogischer Prozesse.

Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte Erzieherin/ staatlich anerkannter Erzieher“ zu führen (Bachelor Professional in Sozialwesen). Zudem erwerben Sie die Fachhochschulreife.

Eine Finanzierung ist durch ein elternunabhängiges Aufstiegs-Bafög (AFBG) von bis zu 783 € (Stand 09/ 2021) möglich. Hier finden Sie weitere Informationen.

Ausbildungsinhalte

  • Die vertiefte berufliche Ausbildung an der Fachschule Sozialpädagogik besteht aus einem schulischen und einem praktischen Teil und dauert 2 Jahre. Der Unterricht kann von 08:00 – 16:45 Uhr stattfinden.
  • Der praktische Teil der Ausbildung findet an einem Tag pro Woche in den folgenden Tätigkeitsfeldern statt: Kleinstkind-, Elementar- und Schulkindpädagogik sowie stationäre Jugendhilfe, Sonderpädagogik und offene Kinder- und Jugendarbeit. In den zwei Ausbildungsjahren sind insgesamt 600 Praxisstunden zu erbringen.

In dieser Ausbildung werden Sie befähigt, Ihre pädagogische professionelle Haltung als lebenslang zu entwickelnde Basis für Beziehungsarbeit zu intensivieren. Ziel ist es, eine vertiefte berufliche Weiterbildung in nachstehenden Ausbildungsinhalten zu erlangen:

  • Entwicklung professioneller Perspektiven, Netzwerkarbeit und Qualitätsentwicklung, Diversität und Inklusion, individuelle Lebenslagen, professionelle Entwicklungs- und Bildungsbegleitung, pädagogische Arbeit mit Gruppen, professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen,  Erziehungs- und Bildungspartnerschaften, Durchführung und Reflexion der praktischen Ausbildung sowie Optionale Lernangebote.
  • Berufsübergreifend werden die Fächer Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation, Politik, Naturwissenschaft, Mathematik und Religion unterrichtet.

Es entstehen Kosten für Bücher, Kopien, Materialien und außerschulische Seminare. Im Falle einer Schulplatzzusage werden Sie im Prozess einer vorläufigen Einschulung über das Vorgehen hinsichtlich einer Bewerbung für eine Praxisstelle informiert.

Voraussetzungen

Schulische und berufliche Voraussetzungen

In die Fachschule – Sozialpädagogik – kann nur aufgenommen werden, wer…

  1. den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt und
  1. die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin“/ „Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“ besitzt und im Abschlusszeugnis, das diese Berechtigung verleiht, mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich – Theorie und im berufsbezogenen Lernbereich – Praxis erreicht hat

oder

  1. eine gleichwertige, für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung aufweist

oder

  1. nach dem Erwerb der Berechtigung zum Führen einer Berufsbezeichnung nach Nummer 2 eine mindestens einjährige für die Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit ausgeübt oder die Klasse 12 der Fachoberschule – Gesundheit und Soziales – in dem Schwerpunkt Sozialpädagogik erfolgreich besucht hat, wenn die aufnehmende Fachschule feststellt, dass der erreichte Bildungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lässt

oder

  1. die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“/ „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“, „Staatlich geprüfte Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin“ /„Staatlich geprüfter Atem-, Sprech- und Stimmlehrer“ oder die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Ergotherapeutin“/„Ergotherapeut“, „Logopädin“/ „Logopäde“, „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin“/ „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ besitzt

und

  1. a) einen von einer Fachschule – Sozialpädagogik begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern erbracht hat

oder

  1. b) mindestens ein Jahr lang eine für die Fachrichtung einschlägige hauptberufliche praktische Tätigkeit ausgeübt hat

oder

  1. einen pädagogischen Hochschulabschluss erworben hat

und

  1. a) einen von der Hochschule oder einer Fachschule – Sozialpädagogik – begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern erbracht hat

oder

  1. b) mindestens ein Jahr lang eine für die Fachrichtung einschlägige Vollzeittätigkeit ausgeübt hat

oder

  1. über eine allgemeine Hochschulreife, erworben im Beruflichen Gymnasium (BG) – Gesundheit und Soziales – Schwerpunkt Sozialpädagogik verfügt

und

  1. a) 600 Stunden oder ein Jahr einschlägige Praxis nachweisen kann

oder

  1. b) ein einschlägiges FSJ/einen einschlägigen BFD nach dem Erwerb der Hochschulreife absolviert hat.

 

Allgemeine Erwartungen

  • Psychische und körperliche Belastbarkeit
  • Grundlegende Kenntnisse der pädagogischen Erstausbildung
  • Bereitschaft zur Weiterentwicklung der pädagogischen professionellen Haltung
  • Bereitschaft zur Selbstreflexion und Biografiearbeit
  • Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative und Teamfähigkeit
  • EDV-Kenntnisse (z. B. Microsoft Word und Power Point)

Nach Zusage des Schulplatzes

  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach §43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz
  • Erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE, Erhalt des entsprechenden Formulars nach Schulplatzzusage)
  • Erste-Hilfe-Kurs am Kind (zu Beginn der Ausbildung nicht älter als 3 Monate)
  • Nachweis einer Masernimpfung

Perspektiven

Abschlüsse

  • Staatlich anerkannte Erzieherin/ staatlich anerkannter Erzieher (Bachelor Professional in Sozialwesen)
  • Fachhochschulreife

Berechtigungen

  • Tätigkeit als Erstkraft in sozialpädagogischen Einrichtungen
  • Besuch der Berufsoberschule mit der Möglichkeit zum Erwerb der fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife
  • die Hochschulzugangsberechtigung nach § 18 Abs. 4 des Nieders. Hochschulgesetzes (NHG), das die Aufnahme eines Studiums für beruflich Qualifizierte an Universitäten und Fachhochschulen regelt
  • Gruppenleitung/ Leitung sozialpädagogischer Einrichtungen

Anmeldung & Download

Ab dem 01.02. erfolgen Anmeldungen und Bewerbungen für das nächste Schuljahr nur noch über das Online-Portal Schüler-Online.                    

Für eine vollständige Anmeldung müssen Sie das ausgefüllte Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Schule einreichen.

Hinweise zur Anmeldung

Ergänzend müssen folgende Unterlagen bei der Schule eingereicht werden: 

  • Beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses der ausbildungsrelevanten Schulform(en)
  • Belege über vorherige praktische Tätigkeiten
  • Lebenslauf (datiert und unterschrieben)

Nach Ablauf des Bewerbungszeitraums

  • werden die vollständigen Bewerbungen von einem Aufnahmeausschuss gesichtet.
  • Die Schulplätze werden nach Eignung und Leistung vergeben. Entsprechend der Aufnahmemöglichkeiten der Schule erhalten bewerbende Personen dann eine schriftliche Zusage oder einen Warteplatz.
  • Im Falle einer Zusage, werden Sie zu einer vorläufigen Erfassung eingeladen, bei der Sie weitere Informationen zur Ausbildung erhalten. Bei der vorläufigen Erfassung entscheiden Sie sich für ein Tätigkeitsfeld und erhalten Hinweise zu Praxisstellen (diese dürfen maximal 20 km von der Schule entfernt sein).

Nach Zusage des Schulplatzes

  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach §43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz
  • Erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE, Erhalt des entsprechenden Formulars nach Schulplatzzusage)
  • Erste-Hilfe-Kurs am Kind (zu Beginn der Ausbildung nicht älter als 3 Monate)
  • Nachweis einer Masernimpfung

Im Fall einer Nichtanerkennung bzw. dem Fehlen der Unterlagen können Sie von der BBS 3 Oldenburg ausgeschult werden.

 

Downloadmaterial

Kontakt

Angela van Lengen

Abteilungsleiterin
angela.van-lengen@bbs3-ol.de
0441-9836153

Elke Efing

Bereichsteamleiterin
elke.efing@bbs3-ol.de

Galerie

Fachschule Sozialpädagogik Vollzeit

Projekt: Raumgestaltung für die benachbarte Krippe Hafenbande

Klasse der angehenden Erzieherinnen und Erzieher mit Ihrer Projektleiterin

Krippe Hafenbande auf dem Gelände der BBS 3

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