200 Euro Einmalzahlung Energiepauschale

für Schülerinnen und Schüler unserer Fachschulen F1A, F2A, F2Y, F2H und berufsqualifizierenden Berufsfachschulen B7K, B7L, B7Q
  • 28.02.2023

Liebe Schülerinnen und Schüler,

aus den Medien konnten Sie ggf. schon entnehmen, dass nicht nur Studierende, sondern auch bestimmte Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Auszahlung einer Energiepreispauschale in Höhe von 200 € haben können. Am 21.12.2022 wurde das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) beschlossen.

Hier erhalten Sie eine erste Information zur geplanten Umsetzung des EPPSG in Niedersachsen für den schulischen Bereich.

Zu den anspruchsberechtigten Personengruppen gehören:

  • Schülerinnen und Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,
  • Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt

So gehen Sie vor:

Schritt 1: BundID Konto anlegen

Sie benötigen ein BundID-Konto, das Sie unter folgendem Link beantragen:
https://id.bund.de/de/eservice/konto/registration/
Informationen finden Sie auch in der Datei „Info1_vorab_SuS_RLSB_Energiepauschale“, die Sie hier downloaden können.

Wer weitere Informationen bzw. Hilfe zum obigen Link und zur Beantragung der BundID benötigt, findet weitere Hilfe unter folgendem Link:
https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de
und in der Datei „Info2_vorab_SuS_Energiepauschale, die Sie hier downloaden können.

„Hier steht, wie es geht!“ Bitte klicken Sie auf den nachfolgenden Link, wenn Sie weitere Unterstützung benötigen:
https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de/bundid-anlegen
In diesem Link ist beschrieben, wie Sie ein BundID Konto mit Online-Ausweisfunktion einrichten – auch bei momentan deaktivierter Ausweisfunktion.

Wenn Sie keinen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion nutzen können, kann die elektronische Identifizierung für den Zugang zum BundID Konto auch über die Online-Ausweisfunktion des elektronischen Aufenthaltstitels, Ihre EU-Identität (europäische eID), die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder das persönliche Elsterzertifikat der elektronischen Steuererklärung erfolgen.

Wenn Sie keine dieser Möglichkeiten zur Verfügung haben, werden Sie anstelle der elektronischen Identifizierung einen Benutzernamen (Zugangscode) zusammen mit einem Password (PIN) nutzen können. Nach Erhalt der notwendigen Daten legen Sie Ihr BundID Konto an. Wählen Sie in diesem Fall die Variante „Registrieren mit Benutzername und Passwort“. Momentan können diese Daten leider noch nicht bereit gestellt werden.

Detaillierte Informationen zum Ablauf der Antragsstellung stehen aktuell noch nicht zur Verfügung, daher folgt:

Schritt 2:

Warten!

Unser Landesamt für Schule und Bildung bereitet aktuell ein Portal vor, auf dem Sie bald die 200 Euro Energiepauschale beantragen können! Dazu benötigen Sie

  • die BundID, die Sie schon jetzt beantragen können und
  • noch weitere Zugangsdaten, die Sie von der BBS 3 zur Verfügung gestellt bekommen, sobald das Portal freigeschaltet sein wird.

Ihre Klassenlehrkräfte informieren Sie über den weiteren Fortgang der Beantragung!

Nutzen Sie bei Fragen zur Beantragung der Energiepauschale die Informationen, Hilfeseiten und FAQ  der jeweils verlinkten Internetseiten!

Bitte sehen Sie von Nachfragen in der Schule ab!

Detaillierte Informationen zum Ablauf der Antragsstellung stehen aktuell noch nicht zur Verfügung.

Vielen Dank!

 

Text: BBS 3 Oldenburg, basierend auf den vom BMBF und BMI zur Verfügung gestellten Quellen (Stand 01.03.2023)
Bild: Bundesministerium für Bildung und Forschung.

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