In der Berufseinstiegsschule begleiten und unterstützen wir Schülerinnen und Schüler, die …
a) … 9 Jahre eine allgemeinbildende Schule besucht haben und noch keinen Abschluss erlangt haben oder den HS-Abschluss verbessern wollen.
b) … neu eingereist sind und einen erhöhten Sprachförderbedarf aus dem SEK I-Bereich besitzen (zwischen 16 und 18 Jahren).
Die Berufseinstiegsschule bietet die Möglichkeit in verschiedene Ausbildungsberufe hineinzuschnuppern und eine erforderliche Ausbildungsreife zu entwickeln, um im Anschluss eine Berufstätigkeit oder eine berufliche Ausbildung erfolgreich absolvieren zu können.
In der Berufseinstiegsschule ist es auch möglich, den Hauptschulabschluss zu erlangen oder einen bereits vorhandenen Hauptschulabschluss zu verbessern.
Die Ausbildungsinhalte aus dem berufsbezogenen Bereich sind:
Neben optionalen Unterrichtsfächern findet auch Unterricht in allgemeinbildenden Bereichen (hauptsächlich Mathematik und Deutsch) in allen Klassen der Beruf/Kommunikation seinstiegsschule statt. Die genauen Stundentafeln finden Sie im Downloadbereich dieses Bildungsganges.
Am Ende der Klasse 1 der Berufseinstiegsschule finden keine Prüfungen statt.
Es kann kein Schulabschluss erworben werden.
Die Klasse 2 der Berufseinstiegsschule endet mit einer Abschlussprüfung.
Am Ende des Schuljahres ist im allgemeinbildenden Teil in Deutsch/Kommunikation und in Mathematik je eine 90-minütige Klausur zu schreiben. Im berufsbezogenen Lernbereich schließt jeder Qualifizierungsbaustein mit einer schriftlichen und praktischen Überprüfung ab.
Bei einem erfolgreichen Besuch der Klasse 2 wird der Hauptschulabschluss erlangt. Dieses ist auch der Fall, wenn der Hauptschulabschluss bereits zu einem früheren Zeitpunkt erworben wurde.
Die Berufseinstiegsschule umfasst als zweistufige Schulform die Klassen 1 und 2, die nacheinander durchlaufen werden können, aber nicht müssen. Im Rahmen einer persönlichen individuellen Eingangsberatung wird eine Einstufung in Klasse 1 oder 2 vorgenommen. Dieses Beratungsgespräch ist ein verpflichtender Bestandteil des Aufnahmeverfahrens in die Berufseinstiegsschule.
In die Klasse 1 können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die noch schulpflichtig sind und wenn im Rahmen der Eingangsberatung festgestellt wird, dass ein besonderer, individueller Förderbedarf vorliegt.
Die Klasse 2 ist für Schülerinnen und Schüler vorgesehen, bei denen zu erwarten ist, die benötigte Ausbildungsreife und einen Hauptschulabschluss innerhalb eines Schuljahres erlangen zu können.
In der Klasse Sprache und Integration in Vollzeitform werden neu eingereiste Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren und Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Sprachförderbedarf aus dem Sekundarbereich I aufgenommen.
Nach der Berufseinstiegsschule kann eine Arbeitsstelle angetreten, eine betriebliche Ausbildung begonnen oder eine Maßnahme der Agentur für Arbeit belegt werden. Bei erfolgreichem Besuch der Klasse 1 oder der Klasse Sprache/Integration kann in die Klasse 2 der Berufseinstiegsschule übergegangen werden.
Ab dem 01.02. erfolgen Anmeldungen und Bewerbungen für das nächste Schuljahr über ein neues Anmeldeportal. Weitere Informationen folgen an dieser Stelle.
Für eine vollständige Anmeldung muss das ausgefüllte Antragsformular ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Schule eingereicht werden.
Ergänzend müssen folgende Unterlagen bei der Schule eingereicht werden:
• Lebenslauf (datiert und unterschrieben)
• beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses 8. Anmeldefrist 01. bis 20. Februar
Downloadmaterial
In der Berufseinstiegsschule begleiten und unterstützen wir Schülerinnen und Schüler …
a) … , die 9 Jahre eine allgemeinbildende Schule besucht haben und noch keinen Abschluss erlangt haben oder den HS-Abschluss verbessern wollen.
b) … , die neu eingereiste Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren und Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Sprachförderbedarf aus dem SEK I-Bereich.
Die Berufseinstiegsschule bietet die Möglichkeit in verschiedene Ausbildungsberufe hineinzuschnuppern und eine erforderliche Ausbildungsreife zu entwickeln, um im Anschluss eine Berufstätigkeit oder eine berufliche Ausbildung erfolgreich absolvieren zu können.
In der Berufseinstiegsschule ist es auch möglich, den Hauptschulabschluss zu erlangen oder einen bereits vorhandenen Hauptschulabschluss zu verbessern.
Die Ausbildungsinhalte aus dem berufsbezogenen Bereich sind:
Neben optionalen Unterrichtsfächern findet auch Unterricht in allgemeinbildenden Bereichen (hauptsächlich Mathematik und Deutsch) in allen Klassen der Beruf/Kommunikation seinstiegsschule statt. Die genauen Stundentafeln finden Sie im Downloadbereich dieses Bildungsganges.
Am Ende der Klasse 1 der Berufseinstiegsschule finden keine Prüfungen statt.
Es kann kein Schulabschluss erworben werden.
Die Klasse 2 der Berufseinstiegsschule endet mit einer Abschlussprüfung.
Am Ende des Schuljahres ist im allgemeinbildenden Teil in Deutsch/Kommunikation und in Mathematik je eine 90-minütige Klausur zu schreiben. Im berufsbezogenen Lernbereich schließt jeder Qualifizierungsbaustein mit einer schriftlichen und praktischen Überprüfung ab.
Bei einem erfolgreichen Besuch der Klasse 2 wird der Hauptschulabschluss erlangt. Dieses ist auch der Fall, wenn der Hauptschulabschluss bereits zu einem früheren Zeitpunkt erworben wurde.
Die Berufseinstiegsschule umfasst als zweistufige Schulform die Klassen 1 und 2, die nacheinander durchlaufen werden können, aber nicht müssen. Im Rahmen einer persönlichen individuellen Eingangsberatung wird eine Einstufung in Klasse 1 oder 2 vorgenommen. Dieses Beratungsgespräch ist ein verpflichtender Bestandteil des Aufnahmeverfahrens in die Berufseinstiegsschule.
In die Klasse 1 können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die noch schulpflichtig sind und wenn im Rahmen der Eingangsberatung festgestellt wird, dass ein besonderer, individueller Förderbedarf vorliegt.
Die Klasse 2 ist für Schülerinnen und Schüler vorgesehen, bei denen zu erwarten ist, die benötigte Ausbildungsreife und einen Hauptschulabschluss innerhalb eines Schuljahres erlangen zu können.
In der Klasse Sprache und Integration in Vollzeitform werden neu eingereiste Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren und Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Sprachförderbedarf aus dem Sekundarbereich I aufgenommen.
Nach der Berufseinstiegsschule kann eine Arbeitsstelle angetreten, eine betriebliche Ausbildung begonnen oder eine Maßnahme der Agentur für Arbeit belegt werden. Bei erfolgreichem Besuch der Klasse 1 oder der Klasse Sprache/Integration kann in die Klasse 2 der Berufseinstiegsschule übergegangen werden.
Ab dem 01.02. erfolgen Anmeldungen und Bewerbungen für das nächste Schuljahr über ein neues Anmeldeportal. Weitere Informationen folgen an dieser Stelle.
Für eine vollständige Anmeldung muss das ausgefüllte Antragsformular ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Schule eingereicht werden.
Ergänzend müssen folgende Unterlagen bei der Schule eingereicht werden:
• Lebenslauf (datiert und unterschrieben)
• beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses 8. Anmeldefrist 01. bis 20. Februar
Downloadmaterial