Das Einsatzgebiet von Restaurantfachleuten ist breit gefächert. Prinzipiell arbeiten sie für Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe (Restaurant, Kantine, gastronomische Einrichtungen von Freizeit- und Erlebnisparks oder Event-Caterer).
Fachleute für Restaurants- und Veranstaltungsgastronomie (kurz: ReVes) haben die Gastgeber-Rolle bei den unterschiedlichsten Arten von Veranstaltungen (z.B. Tagung, Familienfeier, Events etc.). Sie planen und organisieren Veranstaltungen und führen diese durch. ReVas kennen alle Abläufe, können Räume saison- und anlassbezogenen vorbereiten und dekorieren, beraten Gäste bezüglich der Auswahl von Speisen und Getränke und servieren diese fachgerecht. Auch die Erstellung von Rechnungen ist für sie kein Problem.
Fachmann-/Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die duale Ausbildung wird im Gastgewerbe angeboten und dauert drei Jahre, bei verkürzter Ausbildung auch mit 2,5 oder 2 Jahren.
Die Ausbildung umfasst u. a. folgende Inhalte:
Unterrichtsinhalte
In der Berufsschule stehen sowohl berufsspezifische als auch berufsübergreifende Inhalte auf dem Lehrplan.
Berufsübergreifender Lernbereich (allgemeinbildend)
Berufsbezogener Lernbereich
Die berufsspezifischen Inhalte werden in sogenannten Lernfeldern (LF) vermittelt, welche jährlich wechseln. Folgende berufsspezifische Lernfelder werden erteilt:
1. Ausbildungsjahr
2. Ausbildungsjahr
3. Ausbildungsjahr
Unterrichtsorganisation
Praktische Ausbildung und Berufsschule – duale Partner
Die Praxisphasen werden im Ausbildungsbetrieb absolviert. Dabei werden nahezu alle Abteilungen von der Küche über das Lager bis hin zum Restaurant und der Bar durchlaufen.
Der Berufsschulunterricht findet im ersten Ausbildungsjahr an zwei Tagen und im zweiten und dritten Ausbildungsjahr an einem Tag statt.
Besonderes
Abschlüsse
Mit erfolgreichem Berufsabschluss Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie kann der Sek. I Realschulabschluss bzw. der erweiterte Sek. I -Abschluss erworben werden.
Die berufliche Qualifikation entspricht dem Niveau 4 im deutschen und europäischen Qualitätsrahmen für lebenslanges Lernen.
Einzugsbereich unserer Schule ist die gesamte Weser-Ems-Region.
Aufnahmevoraussetzung ist ein Ausbildungsplatz im Berufsfeld. Rechtlich gibt es keine schulischen Voraussetzungen.
Der Beruf erfordert Kommunikationsfähigkeit, Taktgefühl im Umgang mit den Gästen, Offenheit, Sorgfalt, Organisationstalent, Eigeninitiative, Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit, Teamfähigkeit, ein gepflegtes Erscheinungsbild und nicht zuletzt viel Flexibilität.
Mathematische Kenntnisse sind beim Erstellen von Rechnungen und beim Kassieren ebenso wichtig wie zur Kalkulation von Preisen und Warenbestellungen.
Korrektes Deutsch benötigt man beim Gästekontakt und für Verwaltungsarbeiten (Schriftverkehr). Da man in diesem Beruf oft mit ausländischen Gästen zu tun hat, sind Fremdsprachenkenntnisse, vor allem Englisch, sehr hilfreich.
Überdies ist eine gewisse physische Robustheit von Vorteil, weil die Ausbildung im Gastgewerbe auch körperlich recht anspruchsvoll sein kann.
Weitere Informationen finden Sie unter Anmeldung & Download.
Tätigkeiten nach der Ausbildung
Beschäftigungsmöglichkeiten als Restaurantfachmann/-frau u.a. in Restaurants, Bars, Cafés, sowie in Einkaufsmärkten mit Tagescafés oder in den gastronomischen Einrichtungen von Freizeit- und Erlebnisparks. Darüber hinaus besteht die Möglichkeiten in der Kundenbetreuung internationaler Firmen tätig zu sein.
Zusatzqualifikationen
Die Ausbildungsordnung sieht vor, dass in der Ausbildung die Zusatzqualifikation „Bar und Wein“ auf freiwilliger Basis erworben werden kann. Diese vermittelt Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die über das eigentliche Berufsprofil hinaus gehen. Die Vermittlung der Inhalte erfolgt im Ausbildungsbetrieb und wird auf Antrag zusammen mit Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung als gesonderte Prüfung abgelegt und von der IHK bescheinigt.
Fortbildung/Weiterbildung
Ab dem 01.02. erfolgen Anmeldungen und Bewerbungen für das nächste Schuljahr über ein neues Anmeldeportal. Weitere Informationen folgen an dieser Stelle.
Für eine vollständige Anmeldung müssen Sie das ausgefüllte Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Schule einreichen.
Downloadmaterial
Das Einsatzgebiet von Restaurantfachleuten ist breit gefächert. Prinzipiell arbeiten sie für Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe (Restaurant, Kantine, gastronomische Einrichtungen von Freizeit- und Erlebnisparks oder Event-Caterer).
Fachleute für Restaurants- und Veranstaltungsgastronomie (kurz: ReVes) haben die Gastgeber-Rolle bei den unterschiedlichsten Arten von Veranstaltungen (z.B. Tagung, Familienfeier, Events etc.). Sie planen und organisieren Veranstaltungen und führen diese durch. ReVas kennen alle Abläufe, können Räume saison- und anlassbezogenen vorbereiten und dekorieren, beraten Gäste bezüglich der Auswahl von Speisen und Getränke und servieren diese fachgerecht. Auch die Erstellung von Rechnungen ist für sie kein Problem.
Fachmann-/Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die duale Ausbildung wird im Gastgewerbe angeboten und dauert drei Jahre, bei verkürzter Ausbildung auch mit 2,5 oder 2 Jahren.
Die Ausbildung umfasst u. a. folgende Inhalte:
Unterrichtsinhalte
In der Berufsschule stehen sowohl berufsspezifische als auch berufsübergreifende Inhalte auf dem Lehrplan.
Berufsübergreifender Lernbereich (allgemeinbildend)
Berufsbezogener Lernbereich
Die berufsspezifischen Inhalte werden in sogenannten Lernfeldern (LF) vermittelt, welche jährlich wechseln. Folgende berufsspezifische Lernfelder werden erteilt:
1. Ausbildungsjahr
2. Ausbildungsjahr
3. Ausbildungsjahr
Unterrichtsorganisation
Praktische Ausbildung und Berufsschule – duale Partner
Die Praxisphasen werden im Ausbildungsbetrieb absolviert. Dabei werden nahezu alle Abteilungen von der Küche über das Lager bis hin zum Restaurant und der Bar durchlaufen.
Der Berufsschulunterricht findet im ersten Ausbildungsjahr an zwei Tagen und im zweiten und dritten Ausbildungsjahr an einem Tag statt.
Besonderes
Abschlüsse
Mit erfolgreichem Berufsabschluss Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie kann der Sek. I Realschulabschluss bzw. der erweiterte Sek. I -Abschluss erworben werden.
Die berufliche Qualifikation entspricht dem Niveau 4 im deutschen und europäischen Qualitätsrahmen für lebenslanges Lernen.
Einzugsbereich unserer Schule ist die gesamte Weser-Ems-Region.
Aufnahmevoraussetzung ist ein Ausbildungsplatz im Berufsfeld. Rechtlich gibt es keine schulischen Voraussetzungen.
Der Beruf erfordert Kommunikationsfähigkeit, Taktgefühl im Umgang mit den Gästen, Offenheit, Sorgfalt, Organisationstalent, Eigeninitiative, Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit, Teamfähigkeit, ein gepflegtes Erscheinungsbild und nicht zuletzt viel Flexibilität.
Mathematische Kenntnisse sind beim Erstellen von Rechnungen und beim Kassieren ebenso wichtig wie zur Kalkulation von Preisen und Warenbestellungen.
Korrektes Deutsch benötigt man beim Gästekontakt und für Verwaltungsarbeiten (Schriftverkehr). Da man in diesem Beruf oft mit ausländischen Gästen zu tun hat, sind Fremdsprachenkenntnisse, vor allem Englisch, sehr hilfreich.
Überdies ist eine gewisse physische Robustheit von Vorteil, weil die Ausbildung im Gastgewerbe auch körperlich recht anspruchsvoll sein kann.
Weitere Informationen finden Sie unter Anmeldung & Download.
Tätigkeiten nach der Ausbildung
Beschäftigungsmöglichkeiten als Restaurantfachmann/-frau u.a. in Restaurants, Bars, Cafés, sowie in Einkaufsmärkten mit Tagescafés oder in den gastronomischen Einrichtungen von Freizeit- und Erlebnisparks. Darüber hinaus besteht die Möglichkeiten in der Kundenbetreuung internationaler Firmen tätig zu sein.
Zusatzqualifikationen
Die Ausbildungsordnung sieht vor, dass in der Ausbildung die Zusatzqualifikation „Bar und Wein“ auf freiwilliger Basis erworben werden kann. Diese vermittelt Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die über das eigentliche Berufsprofil hinaus gehen. Die Vermittlung der Inhalte erfolgt im Ausbildungsbetrieb und wird auf Antrag zusammen mit Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung als gesonderte Prüfung abgelegt und von der IHK bescheinigt.
Fortbildung/Weiterbildung
Ab dem 01.02. erfolgen Anmeldungen und Bewerbungen für das nächste Schuljahr über ein neues Anmeldeportal. Weitere Informationen folgen an dieser Stelle.
Für eine vollständige Anmeldung müssen Sie das ausgefüllte Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Schule einreichen.
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