Friseur/in

Kurzbeschreibung
Ausbildungsinhalte
Voraussetzungen
Perspektiven
Anmeldung & Download

Der Beruf des Friseurs/ der Friseurin umfasst eine Vielzahl an Tätigkeiten und Fertigkeiten. Sie schneiden, färben, wellen, stylen und pflegen Haare. Beraten und empfehlen individuelle Dienstleistungen, im klassischen, modischen und Eventbereich bei der Dame, dem Herren und bei Kindern. Sie gestalten Fingernägel und führen dekorative Kosmetikbehandlungen durch. Nicht zuletzt sind sie in die betriebswirtschaftlichen Prozesse eingebunden.

Die schulische Ausbildung im Bereich Friseur/in vermittelt die theoretische berufliche Grundbildung.
Das Ziel der Ausbildung ist der Erwerb des Gesellenbriefes im Friseurhandwerk.

Die Ausbildung zum Friseur/zur Friseurin dauert 3 Jahre und findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Lernfelder spiegeln die berufliche Handlung wider. Ihre Inhalte fassen komplexe berufliche Aufgaben zusammen. Der Unterricht nach Lernfeldern führt zu einer besseren Verbindung der Arbeitsabläufe, weil sie rational durchdacht und kundenorientiert, lebens- und gesellschaftsbedeutsam sind sowie umweltbewusst durchgeführt und bewältigt werden. Die Summe der Lernfelder definiert das Berufsbild. 

Unterrichtsinhalte

Berufsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch/Kommunikation
  • Politik
  • Religion
  • Sport

Berufsbezogener Lernbereich

  1. Ausbildungsjahr
    LF 1 In Ausbildung und Beruf orientieren
    LF 2 Kunden empfangen und betreuen
    LF 3 Haare und Kopfhaut pflegen
    LF 4 Frisuren empfehlen
    LF 5 Haare schneiden
  2. Ausbildungsjahr
    LF 6 Frisuren erstellen
    LF 7 Haare dauerhaft umformen
    LF 8 Haare tönen
    FF 9 Haare färben und blondieren
  3. Ausbildungsjahr
    LF 10 Hände und Nägel pflegen und gestalten
    LF 11 Haut dekorativ gestalten
    LF 12 Betriebliche Prozesse mitgestalten
    LF 13 Komplexe Friseurdienstleistungen durchführen

Unterrichtsorganisation

Im ersten Ausbildungsjahr findet der Berufsschulunterricht an zwei Wochentagen statt.
Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr jeweils an einem Wochentag.

Prüfungen

Die Gesellenprüfung ist zweigeteilt. Nach anderthalb Jahren findet der erste Teil der Gesellenprüfung statt. Dort geht es um die Inhalte des 1. bis 7. Lernfeldes.
Der zweite Teil der Gesellenprüfung erfolgt nach drei Jahren und hat die Lernfelder 8 bis 13 sowie Themen aus dem Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde zum Inhalt.

Abschlüsse

Mit erfolgreichem Berufsabschluss wird der Sek. I Realschulabschluss bzw. der erweiterte Sek. I -Abschluss erworben.

Die berufliche Qualifikation entspricht dem Niveau 4 im deutschen und europäischen Qualitätsrahmen für lebenslanges Lernen.

Aufnahmevoraussetzung ist ein Ausbildungsplatz im Berufsfeld. Rechtlich gibt es keine schulischen Voraussetzungen.

Persönlich sollten die Auszubildenden handwerkliches Geschick, Kreativität, Lust auf Veränderungen, Teamfähigkeit, Einfühlungsvermögen, mathematisches und chemisches Grundverständnis sowie ein gepflegtes Äußeres mit guten Umgangsformen mitbringen.

Einzugsbereich ist die gesamte Weser-Ems-Region.

Tätigkeiten nach der Ausbildung

  • Tätigkeit als Friseur/in in einem Salon

Fortbildung/Weiterbildung

Ab dem 01.02. erfolgen Anmeldungen und Bewerbungen für das nächste Schuljahr über ein neues Anmeldeportal. Weitere Informationen folgen an dieser Stelle.           

Für eine vollständige Anmeldung müssen Sie das ausgefüllte Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Schule einreichen.

Hinweise zur Anmeldung

 

Kurzbeschreibung

Der Beruf des Friseurs/ der Friseurin umfasst eine Vielzahl an Tätigkeiten und Fertigkeiten. Sie schneiden, färben, wellen, stylen und pflegen Haare. Beraten und empfehlen individuelle Dienstleistungen, im klassischen, modischen und Eventbereich bei der Dame, dem Herren und bei Kindern. Sie gestalten Fingernägel und führen dekorative Kosmetikbehandlungen durch. Nicht zuletzt sind sie in die betriebswirtschaftlichen Prozesse eingebunden.

Die schulische Ausbildung im Bereich Friseur/in vermittelt die theoretische berufliche Grundbildung.
Das Ziel der Ausbildung ist der Erwerb des Gesellenbriefes im Friseurhandwerk.

Die Ausbildung zum Friseur/zur Friseurin dauert 3 Jahre und findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Ausbildungsinhalte

Lernfelder spiegeln die berufliche Handlung wider. Ihre Inhalte fassen komplexe berufliche Aufgaben zusammen. Der Unterricht nach Lernfeldern führt zu einer besseren Verbindung der Arbeitsabläufe, weil sie rational durchdacht und kundenorientiert, lebens- und gesellschaftsbedeutsam sind sowie umweltbewusst durchgeführt und bewältigt werden. Die Summe der Lernfelder definiert das Berufsbild. 

Unterrichtsinhalte

Berufsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch/Kommunikation
  • Politik
  • Religion
  • Sport

Berufsbezogener Lernbereich

  1. Ausbildungsjahr
    LF 1 In Ausbildung und Beruf orientieren
    LF 2 Kunden empfangen und betreuen
    LF 3 Haare und Kopfhaut pflegen
    LF 4 Frisuren empfehlen
    LF 5 Haare schneiden
  2. Ausbildungsjahr
    LF 6 Frisuren erstellen
    LF 7 Haare dauerhaft umformen
    LF 8 Haare tönen
    FF 9 Haare färben und blondieren
  3. Ausbildungsjahr
    LF 10 Hände und Nägel pflegen und gestalten
    LF 11 Haut dekorativ gestalten
    LF 12 Betriebliche Prozesse mitgestalten
    LF 13 Komplexe Friseurdienstleistungen durchführen

Unterrichtsorganisation

Im ersten Ausbildungsjahr findet der Berufsschulunterricht an zwei Wochentagen statt.
Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr jeweils an einem Wochentag.

Prüfungen

Die Gesellenprüfung ist zweigeteilt. Nach anderthalb Jahren findet der erste Teil der Gesellenprüfung statt. Dort geht es um die Inhalte des 1. bis 7. Lernfeldes.
Der zweite Teil der Gesellenprüfung erfolgt nach drei Jahren und hat die Lernfelder 8 bis 13 sowie Themen aus dem Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde zum Inhalt.

Abschlüsse

Mit erfolgreichem Berufsabschluss wird der Sek. I Realschulabschluss bzw. der erweiterte Sek. I -Abschluss erworben.

Die berufliche Qualifikation entspricht dem Niveau 4 im deutschen und europäischen Qualitätsrahmen für lebenslanges Lernen.

Voraussetzungen

Aufnahmevoraussetzung ist ein Ausbildungsplatz im Berufsfeld. Rechtlich gibt es keine schulischen Voraussetzungen.

Persönlich sollten die Auszubildenden handwerkliches Geschick, Kreativität, Lust auf Veränderungen, Teamfähigkeit, Einfühlungsvermögen, mathematisches und chemisches Grundverständnis sowie ein gepflegtes Äußeres mit guten Umgangsformen mitbringen.

Einzugsbereich ist die gesamte Weser-Ems-Region.

Perspektiven

Tätigkeiten nach der Ausbildung

  • Tätigkeit als Friseur/in in einem Salon

Fortbildung/Weiterbildung

Anmeldung & Download

Ab dem 01.02. erfolgen Anmeldungen und Bewerbungen für das nächste Schuljahr über ein neues Anmeldeportal. Weitere Informationen folgen an dieser Stelle.

Für eine vollständige Anmeldung müssen Sie das ausgefüllte Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Schule einreichen.

Hinweise zur Anmeldung

 

Kontakt

Mareike Heiner

Abteilungsleiterin
mareike.heiner@bbs3-ol.de
0441-9836139

Robert Sievers

Bereichsteamleiter
robert.sievers@bbs3-ol.de
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