Es gibt viele Gründe für einen Auslandsaufenthalt, z. B.:
Ein Auslandsaufenthalt ist also sowohl beruflich als auch privat sinnvoll!
Grundvoraussetzungen sind die Freistellung des Auszubildenden durch den Ausbildungsbetrieb und die Zahlung der Ausbildungsvergütung durch den Ausbildungsbetrieb während des gesamten Lernaufenthaltes in voller Höhe. Der Lernaufenthalt ist Arbeits- und keine Urlaubszeit.
Eine große Auswahl an Zielländern sind möglich: 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei und Mazedonien.
Das Praktikum umfasst einen Zeitraum von mindestens drei Wochen bis maximal zwölf Wochen, in dem ein ununterbrochener Aufenthalt im Gastland zu gewährleiten ist. Die Unterbringung erfolgt bei Gastfamilien, in Appartements, in preiswerten Pensionen oder Hotels.
Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt in zwei Schritten:
80 % der Fördermittel werden vor Praktikumsbeginn ausgezahlt. Die restlichen 20 % nach Rückkehr bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen und Belege.
Füllen Sie das Bewerbungsformular sowie einen Europass-Lebenslauf (CV) aus und mailen Sie diese an die/den jeweiligen Ansprechpartner Ihrer Schule.
Wie geht es dann weiter?
Ihr Ansprechpartner wird mit Ihnen ein Treffen vereinbaren, um mit Ihnen über die Praktikums- und Unterkunftssuche zu sprechen.
Ist ein Praktikumsplatz gefunden, können Sie mit der Planung Ihres Auslandsaufenthaltes (Anreise und Unterkunft) beginnen.
Die Teilnahme an einem Vorbereitungstag (Interkulturelles Training) ist verbindlich vorgeschrieben.